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Abfindung bei BR Zugehörigkeit

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BredHard
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Eine Frage zur Abfindungsregelung. Ich bin seit August 1999 bei meiner Firma angestellt und seit Mai 2010 für weitere 4 Jahre wieder in der BR gewählt worden (war schon letzte Periode im BR). Meine Firma zahlt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,9 Monatsgehälter (=12 Jahre). Durch meine Tätigkeit im BR bin ich für die kompletten 4 Jahre plus 1 Jahr danach geschützt. Nun die Frage: Können diese 5 Jahre noch auf der 12 Jahre drauf gerechnet werden, sodass die Abfindungssumme dann 17Monatsgehalt0,9 betragen würde? Gibt es da auch einen Paragraphen/ Gesetz, der diese Aussage mit den Jahren der BR Zugehörigkeit on Top noch untermauern würde? Vielen Dank im voraus für eine schnelle Hilfe.

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

19.05.2010 um 10:50 Uhr

BredHard, einen Abfindungsanspruch entsteht nur nach § 1a KSchG. Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Alles andere ist Verhandlungssache,

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rkoch

19.05.2010 um 11:01 Uhr

Ich verstehe den Kern der Frage nicht.... Was soll die Frage überhaupt?

Der zitierte Schutz des BR verbietet ohnehin jede ordentliche Kündigung. Insofern finden ja eigentlich nicht einmal die Kündigungsfristen nach BGB Anwendung.... Wenn ein BR nicht bereit ist diesen Schutz auch wahrzunehmen (sprich sich freiwillig Kündigen lässt - anders kann man das kaum ausdrücken) ist das ja quasi ein Aufhebungsvertrag.... - wozu dann überhaupt eine Abfindung?

Wenn Dein AG dich unrechtmäßig loswerden will und dir eine Dummy-Kündigung auf den Hals hetzt, dann kannst Du Dir andererseits auch genauso gut Gedanken über den Faktor 0,9 machen. Bei unwirksamen Kündigungen (und das wäre diese wohl) wird oft über Faktor 2 verhandelt - und AG die einen BR los werden wollen zahlen auch das.....

Aber seltsam ist Dein Ansinnen schon - hast Du dich nur wählen lassen um die Abfindung in die Höhe zu treiben? Nett.....

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ridgeback

19.05.2010 um 11:07 Uhr

++Aber seltsam ist Dein Ansinnen schon - hast Du dich nur wählen lassen um die Abfindung in die Höhe zu treiben? Nett..... ++

...das ist auch meine Vermutung!

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Bredhard

19.05.2010 um 14:49 Uhr

Es handelt sich bei mir um versuchtes Mobbing! Schade, dieses Forum scheint doch nicht das Richtige zu sein, wenn man Hilfe sucht..... Bredhard

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ridgeback

19.05.2010 um 14:54 Uhr

Bredhard, dann hättest Du die Frage anders formulieren müssen. Aus der von Dir gestellten Frage, ist wohl keinem hier ersichtlich das mit Mobbing in Verbindung zu bringen. Und die Glaskugeln helfen in dem Fall nicht.

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