Hallo! Eine Frage zur Abfindungsregelung.
Ich bin seit August 1999 bei meiner Firma angestellt und seit Mai 2010 für weitere 4 Jahre wieder in der BR gewählt worden (war schon letzte Periode im BR). Meine Firma zahlt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,9 Monatsgehälter (=12 Jahre). Durch meine Tätigkeit im BR bin ich für die kompletten 4 Jahre plus 1 Jahr danach geschützt. Nun die Frage: Können diese 5 Jahre noch auf der 12 Jahre drauf gerechnet werden, sodass die Abfindungssumme dann 17*Monatsgehalt*0,9 betragen würde? Gibt es da auch einen Paragraphen/ Gesetz, der diese Aussage mit den Jahren der BR Zugehörigkeit on Top noch untermauern würde? Vielen Dank im voraus für eine schnelle Hilfe.