Erstellt am 19.05.2010 um 08:50 Uhr von ridgeback
BredHard,
einen Abfindungsanspruch entsteht nur nach § 1a KSchG.
Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Abfindung.
Alles andere ist Verhandlungssache,
Erstellt am 19.05.2010 um 09:01 Uhr von rkoch
Ich verstehe den Kern der Frage nicht.... Was soll die Frage überhaupt?
Der zitierte Schutz des BR verbietet ohnehin jede ordentliche Kündigung. Insofern finden ja eigentlich nicht einmal die Kündigungsfristen nach BGB Anwendung.... Wenn ein BR nicht bereit ist diesen Schutz auch wahrzunehmen (sprich sich freiwillig Kündigen lässt - anders kann man das kaum ausdrücken) ist das ja quasi ein Aufhebungsvertrag.... - wozu dann überhaupt eine Abfindung?
Wenn Dein AG dich unrechtmäßig loswerden will und dir eine Dummy-Kündigung auf den Hals hetzt, dann kannst Du Dir andererseits auch genauso gut Gedanken über den Faktor 0,9 machen. Bei unwirksamen Kündigungen (und das wäre diese wohl) wird oft über Faktor 2 verhandelt - und AG die einen BR los werden wollen zahlen auch das.....
Aber seltsam ist Dein Ansinnen schon - hast Du dich nur wählen lassen um die Abfindung in die Höhe zu treiben? Nett.....
Erstellt am 19.05.2010 um 09:07 Uhr von ridgeback
++Aber seltsam ist Dein Ansinnen schon - hast Du dich nur wählen lassen um die Abfindung in die Höhe zu treiben? Nett..... ++
...das ist auch meine Vermutung!
Erstellt am 19.05.2010 um 12:49 Uhr von Bredhard
Es handelt sich bei mir um versuchtes Mobbing! Schade, dieses Forum scheint doch nicht das Richtige zu sein, wenn man Hilfe sucht..... Bredhard
Erstellt am 19.05.2010 um 12:54 Uhr von ridgeback
Bredhard,
dann hättest Du die Frage anders formulieren müssen.
Aus der von Dir gestellten Frage, ist wohl keinem hier ersichtlich das mit Mobbing in Verbindung zu bringen.
Und die Glaskugeln helfen in dem Fall nicht.