Samstagsarbeit auf Anordnung:
Hallo Kollegen. Ich müsste mal schnell wissen; ob der Arbeitgeber Samstagsarbeit anordnen darf. im Arbeitszeitgesetz finde ich nichts darüber, nur Sonntags und Feiertagsarbeit
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Community-Antworten (2)
01.10.2010 um 13:00 Uhr
ja, unter Beachtung der MB und sofern es der ArbV zulässt.
01.10.2010 um 14:06 Uhr
Samstag ist ein Werktag wie die anderen Tage und damit dem Direktionsrecht unterlegen.
Es sei denn TV, BV, Arbeitsvertrag sagen was anderes.
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