Springer Einsatz
Hallo,
bin kein Betriebsrat, wer kann mir helfen.
wie handhabt ihr den Einsatz von Springern. Er arbeitet normal auf Tagschicht. Soll am Donnerstag auf Freitag eine Nachtschicht machen. Dadurch fehlen ihm. die Stunden vom Freitag. Die WL. zieht dem betreffenden, Urlaub ab. Ist das rechtens??
Community-Antworten (3)
30.09.2010 um 21:31 Uhr
Hallo, dafür hater doch die Stunden von Donnerstag auf Freitag. Wo ist da das Problem??
30.09.2010 um 21:39 Uhr
Hallo keinbr, wenn der AG den AN aus der Tagschicht nimmt, so dass er statt zwei Tagdienste nur noch einen Nachtdienst machen kann, so muss er ihm aber zumindest die Zeit anrechnen, die er normalerweise gearbeitet hätte. Der AN kann ja aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Tagdienste nicht machen und hat die "Minusstunden" nicht zu verantworten. Hier gilt m. E. § 615 BGB. Auf keinen Fall ist es Rechtens, Urlaub abzuziehen. LG Lotte
30.09.2010 um 22:07 Uhr
@mainpower Jetzt bringst Du mich ins Grübeln.
@keinbr Deine Frage: Wie hadhabt ihr das? Springer bekommen einen gesonderten AV. Aufrgund Ihrer Belastungen durch den unregelmäßigen Schichtwechsel erhalten Springer eine Zulage von 250 € Zusätzlich erhält er 2 zusätzliche Tage Urlaub im Folgejahr. Beginnt der MA unterjährig mit der Arbeit als Springer oder beendet er unterjährig die Tätigkeit als Springer so werden Urlaubstage anteilig(aufgerundetauf halbe Tage) gewährt. Springt er von der Tag in die Nachtschicht wird er aan der letzten Nachtschicht folgenden Tag zur Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit bezahlt freigestellt. Springt der Mitarbeiter von der Früh bezw. Tagschicht in die Spätschicht, leistet er an der Spätschicht folgenden Tag eine volle Tagschicht frühestens ab 9:00 Uhr. Für die Arbeiten an Samstagen erhält der Springer eine Antrittsprämie von 13€. Ich hoffe es hilft ein wenig
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