Erstellt am 19.10.2010 um 14:22 Uhr von wölfchen
. . . nach § 106 GewO hat der Arbeitgeber (vernünftiger Weise) das Recht, den von ihm bezahlten Arbeitnehmer/innen zu sagen, welche Arbeiten (oder Tätigkeiten) er für diese Bezahlung verlangt. Sofern es keine gesetzlichen, tariflichen oder andere Dinge gibt, die das einschränken. Im BetrVg ist da kein Mitbestimmungsrecht vorgesehen.
Nach § 90 (1)3. BetrVG habt Ihr jedoch ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht. Das taugt aber nur dann was, wenn die jeweilige Leitung und der BR konstruktiv zusammenarbeiten. In den meisten Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung herrschen jedoch meist starke Hierarchien vor und ein Druckmittel gibt es beim § 90 nicht.
Wenn ich die Fragestellung richtig deute, seid Ihr jedoch Willens, für eure MA was zu tun. Es gäbe da aus meiner Sicht die Möglichkeit der Beschwerde von einem, oder mehreren MA nach § 85 BetrVG, um wenigstens etwas Druckmittel zu haben. Das setzt jedoch voraus, dass sich jemand findet, der eine solche Beschwerde loslässt. Mit allen möglichen negativen Folgen (auch wenn diese unzulässig sind).
Vielleicht solltet Ihr erst mal den Versuch starten, die Unterrichtung und Beratung nach § 90 einzufordern und erst wenn das nichts bringt, könnte man die andere "Hilfskrücke" Beschwerde zu Rate ziehen. Überlegt Euch aber vorher genau, ob der mögliche Hintergrund der Ablehnung nicht die übliche Angst vor Veränderungen ist. Sammelt so viel sachliche Argumente wie möglich . . .
z.B. würde ich als Arbeitgeber dem Argument "kennt weder Patienten, noch Krankheitsbild" damit entgegentreten, dass eine aus Krankheit oder Urlaub zurückgekehrte Fachkraft auch nicht die Patienten kennt und die Krankheitsbilder sollte man als PFK im Wesentlichen kennen, auch die aus anderen Bereichen. Im übrigen könnte man die Pause ja in eine solche Zeit verlegen, in der erfahrungsgemäß wenig anliegt. Aber ich bin ja nicht Euer Arbeitgeber ;-)
Erstellt am 19.10.2010 um 16:45 Uhr von nicoline
gut gebellt für einen Welpen bzw. Miniwolf, schließe mich dem an und überlege noch mal, wieso mir die Art zu antworten so bekannt vorkommt, grübel, Kopf kratz!
Erstellt am 19.10.2010 um 18:39 Uhr von Fliege
@wölfchen
Deine Antwort ist inhaltlich hilfreich, aber leider weiß ich nicht in welcher Branche du tätig bist, denn zu deinem letzten Absatz möchte ich folgendes bemerken:
Wenn eine PFK vom Urlaub oder aus Krankheit auf ihre "eigene" Station zurück kommt, dann kennt sie zumindest schon mal sämtliche Räumlichkeiten ihrer Station und den Inhalt sämtlicher Schränke und Schubladen, um im NOTFALL schnell reagieren zu können.
Wenn ein Springer auf sieben Stationen für eine halbe Stunde alleine eingesetzt ist, müsste er eine umfassende Übergabe (Krankheitsbild, akute Situation,etc.) von allen Patienten (ca. 30 pro Station) bekommen. Dies ist nicht in fünf Minuten erledigt.
Als gynäkologische (z.B.) Springerschwester hätte ich jedenfalls dreißig Minuten ein äußerst ungutes Gefühl auf einer internistischen Station Patienten mit Herzinfarkt, Asthmatiker, Schlaganfallpatienten....gut zu betreuen. Was machst du auf einer Station alleine, wenn du in ein Isolierzimmer (mit ankleiden von Schutzmantel, Haube, Handschuhen und Schuhüberzügen-gleiche Prozedur beim verlassen des Zimmers) musst. Dann ist der Rest für längere Zeit ohne Betreuung.
@nicoline
"Kopf kratz" - ich würd`s mal mit einer "sanften" Kopfwäsche probieren.
Erstellt am 19.10.2010 um 21:05 Uhr von nicoline
@Fliege
ich glaube, Du hast meine Antwort anders verstanden, als sie gemeint war, aber egal!
Wie viele Springer gab es denn bis jetzt?
Erstellt am 19.10.2010 um 21:17 Uhr von wölfchen
@Fliege,
ich komme aus dem Pflegebereich und die von mir mal hypothetische Arbeitgeberantwort haben wir in ähnlicher Form selbst schon einmal bekommen. Deswegen mein gut gemeinter Hinweis, sachliche Argumente zu sammeln, damit Ihr mit ihnen bei einer eventuell möglichen Einigungsstelle den Einigunsgsstellenvorsitzenden überzeugen könnt. Mich musst Du jedenfalls nicht bearbeiten - stehe aber gern als Diskussionspartner zur Verfügung, wenn Du die Brauchbarkeit Eurer Argumente prüfen willst :-)
@ nicoline,
eigentlich solltest Du mich schon länger kennen - ich hatte mich nur aus verschiedenen Gründen eine Zeitlang rar in diesem Forum gemacht und war überrascht, dass mein Nick noch abgespeichert ist . . .
Erstellt am 19.10.2010 um 21:30 Uhr von nicoline
@wölfchen,
ja, stimmt, hatten ja schon nette Diskussionen, eine ganz nette hier (Kinder, wie die Zeit vergeht):
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=24859&keyword=w%F6lfchen&Nav=suchen&Thema=&qPage=2&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 19.10.2010 um 22:05 Uhr von Lotte
wölfchen,
schön, freu mich!!!!! ;-)))
fliege,
habt Ihr den KollegInnen schon mal geraten, Überlastungsanzeigen zu schreiben?
Erstellt am 20.10.2010 um 08:42 Uhr von Fliege
@nicoline
In der "guten Zeit" gab es für je zwei Stationen einen Springer, die letzten zwei Jahre 6zwei für alle Stationen und nun nur noch einen Springer für 230 Bettenhaus.
@Lotte
Überlastungsanzeigen wurden geschrieben, aber die PDL argumentiert weiter "ein Springer reicht."
Erstellt am 20.10.2010 um 09:00 Uhr von wölfchen
. . . nach meinen Erfahrungen verhärten Überlastungsanzeigen lediglich die Fronten und man sollte sie wirklich nur dann einsetzen, wenn es grottenschlimm und nicht mehr verantwortbar ist. Man sollte immer bedenken, dass auch Ratten stets nur beißen, wenn sie sich in die Enge gedrängt fühlen. Um nicht gebissen zu werden, sollte man immer ein Schlupfloch lassen.
Ich muss nochmal auf meinen Vorschlag der Einigungsstelle nach § 85 BetrVG zurück kommen. Nach wieder meinen persönlichen Erfahrungen ist es DAS Druckmittel der Wahl. In Eurem Fall wäre es dann aber empfehlenswert, dass sich möglichst mehrere zusammentun und mit ihrem Namen hinter einer solchen Beschwerde stehen (mehrere kann man schlechter klein machen). Dann erachtet Ihr die Beschwerde aus den zusammengetragenen Gründen für berechtigt und tretet an den AG heran mit der Aufforderung zur Abhilfe. Und dann wirds ernst - wenn er keine richtige Abhilfe schafft, dann könnt Ihr zur Einigungsstelle schreiten. Aber Vorsicht: diese entscheidet nur über Berechtigung oder Nichtberechtigung der Beschwerde - nicht über die Abhilfe! Da das jedoch für den Arbeitgeber eine teure Schmiere werden kann (unsere letzte hatte ca. 10 T€ gekostet), diszipliniert das ungemein. Wir hatten dafür einen Arbeitsrichter vom BAG herangeholt (schon im Vorfeld gerichtlich darüber gestritten) und der war so gut und hat die Frage der Berechtigung oder Nichtberechtigung ganz außen vor gelassen und uns gleich eine einvernehmliche Regelung formuliert, die so geschickt verfasst war, dass der Arbeitgeber dabei nicht sein Gesicht verlieren brauchte und wir mit ein paar Einschränkungen unser Ziel erreicht haben.
Also nur Mut!
@ Lotte und nicoline,
freut mich, Euch noch hier anzutreffen - und Kompliment: das Forum ist endlich wieder sachlich geworden!
Erstellt am 20.10.2010 um 09:05 Uhr von Fliege
@wölfchen
Liebe-/r Kollleg(e)/in,
nochmals herzlichen Dank für deinen ausführlichen Rat.
Ich/wir werden es mal so weiter verfolgen.
Fliege.
Erstellt am 20.10.2010 um 17:24 Uhr von nicoline
Lotte,
bei uns haben die MA so oft Überlastungsanzeigen geschrieben, weil es wirklich grottenschlimm und nicht mehr verantwortbar war, und sogar von einer Arbeitsrechtlerin auf einer Betriebsversammlung geraten wurde, die PDLer haben sie gelesen gelacht, gelocht, geheftet. Die bringen, was den Stellenplan angeht, null, nix, gar nix. Ich bin mittlerweile fest davon überzeugt, dass alle PDLer eine Zielvereinbarung mit dem AG haben, bzgl. Personalkosteneinsparung, ansonsten läßt sich deren Verhalten manchmal wirklich nicht mehr erklären!
Fliege,
was ist mit den Springern passiert? Versetzung, Änderung der Dienstzeiten, Mitbestimmung bei Verteilung der Schichten auf die einzelnen AN, wäre da nicht schon etwas zu machen gewesen?
Ansonsten wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als wölfchens Vorschlag umzusetzen.
Viel Erfolg, Gruß, nicoline
Erstellt am 20.10.2010 um 17:57 Uhr von Fliege
@ nicoline
"Was ist mit den Springern passiert?" - Man hat sie "kaltgestellt"!
Spaarmaßnahmen. Die Springer sind weiterhin auf ihrer eigentlichen Station und müssen nicht mehr so oft "springen", da sich alle Abteilungen nur noch eine Besetzung aufteilen müssen.
Änderung der Dienstzeit nicht nötig, da sie wieder regulär im 3-Schichtbetrieb auf ihrer Abteilung eingesetzt werden.
Danke trotzdem.
Fliege