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"Fehltag bei einem Seminar" - Verhaltensweise

H
heinzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zu o.g. Thema. Ich besuche übernächste Woche ein Seminar in meiner Heimatstadt Düsseldorf. Das Seminar dauert die ganze Woche (Mo-Fr) und dadurch, dass es hier ist, schlafe ich natürlich auch zuhause. Der AG hat das Seminar auch genehmigt und die Kosten übernommen. Es kann jedoch angehen, dass ich für einen oder max. 2 Tagen, aus wirklich wichtigen Gründen, nicht an dem Seminar teilnehmen kann. Dazu muss mann sagen ich habe einen Teilzeitvertrag habe und bekomme auch nur stundenweise bezahlt. Wie verhält es sich? Muss ich mich krankmelden? Muss ich das Geld selberzahlen für die beiden Tage? Ich würde die beiden Tage ja natürlich beim AG nicht geltend machen. Es sind wirklich wichtige Gründe, sonst würde ich ja natürlich auch hingehen oder ist es besser sogar noch für eine halbe Stunde hinzufahren?

Danke, danke, danke!

Heinz K.

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Community-Antworten (7)

M
Mainpower

29.09.2010 um 20:39 Uhr

Hallo, ein Seminar ist nach einem System aufgebaut. Ohne den einen Baustein versteht man den zusammenhang mit dem nächsten nicht. Man müsste sich schon entscheiden, Seminar oder Privates. Ob der AG dann noch die Kosten übernimmt wenn Du an zwei Tagen (von 5) nicht teilnimmst ist fraglich.

R
rainerw

29.09.2010 um 21:05 Uhr

@heinzer Meldest Du Dich bei dem Seminar krank und erledigst was privates und Dein Chef bekommt es raus, wirst Du wohl nicht nur die Kosten selber tragen müssen sondern auch die Kündigung deines Jobs. In wie weit Gründe gewichtig sind oder nicht, kann hier kein User ohne Glaskugel beurteilen. Ich würde aber mal behaupten das dies nur der Fall wäre, wenn sie rechtlicher oder tatsächlich gesundheitlicher Natur wären.

N
nicoline

29.09.2010 um 21:36 Uhr

@heinzer, und bevor Du hier nachfragst, solltest Du wohl mit Deinem AG sprechen, wenn es denn wirklich wichtige Gründe gibt, dass hilft Dir weiter, als wenn wir hier Vermutungen anstellen.

T
tobeas

29.09.2010 um 21:58 Uhr

na ja, es muss doch wohl eine regelung dafür geben, oder? ist es arbeitszeit, ist es ehrenamtlich, kann der ag das verlangen, ... hallo, er ist teilzeitler. mir kommt es eher so vor, dass niemand von euch richtig weiß was sache ist und alle ihre unwissenheit hier heraus posaunen aber hier auf superklug machen. habe dies als stiller mitleser bis jetzt immer so mitbekommen. also, wenn keine ahnung, einfach mal schnauze halten.

R
rainerw

29.09.2010 um 22:05 Uhr

@tobeas Deshalb empfehle ich nach zu sehen wie es aussieht mit ehrenamtlicher Tätigkeit während der Arbeitszeit. Nichts anderes ist nämlich die Zeit während man an einem Semi teilnimmt. Und wenn Du die Texte richtig gelesen hättest hättest Du den Vermutungsmodus erkannt.

D
DrHouse

29.09.2010 um 22:08 Uhr

tobeas, na ja Du hast mit Deinem Beitrag auch nicht wirklich weitergeholfen, ausser zu beleidigen. Wenn Du es besser weisst, gib eine ordentliche Antwort, ansonsten ist es wohl an Dir die S....... zu halten. Solch einen Umgangston pflegen wir hier nicht.

M
Mainpower

30.09.2010 um 08:01 Uhr

@tobeas, wenn der Chef zahlt kann er eine Gegenleistung erwarten. Hier die Teilnahme am Seminar!!!

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