Erstellt am 18.12.2016 um 17:14 Uhr von Zappelmann
> zwei Mitarbeiter mit Aufhebungsverträgen
Sie haben also schon Aufhebungsverträge unterschrieben? Vielleicht wollen sie ja auch weg.
Erstellt am 18.12.2016 um 17:20 Uhr von gironimo
Die AN haben sich doch bereits einverstanden erklärt, dass das Arbeitsverhältnis endet. Das ist halt der Trick des AG, ein befristeten Vertrag gleich mit einem Aufhebungsvertrag zu kombinieren.
Studentische Hilfskräfte gibt es nicht. Das sind ganz normale AN. Meist nur unterbezahlt.
Was ihr machen könnt? Euch nicht unter Druck setzen lassen. Steht zu eurer Entscheidung und sagt dem AG, wie ihr euch eure Lösung vorstellen könntet.
Erstellt am 18.12.2016 um 18:08 Uhr von Elbeschwimmer
Es geht eigentlich um einiges mehr. Es gibt Arbeitsverträge die im Januar und Februar auslaufen. Wir wollen da nicht das selbe erleben. Die betroffenen MA wollen bleiben und wurden unter Druck gesetzt vom Arbeitgeber. Es wurde schon ernsthaft gescherzt unter den MA, dass dies eine neue Art der Renditen Steigerung wäre. Man spart Personalkosten bei Stellen die Existenziell sind für die Betrieblichen Abläufe. Dadurch werden Kunden abspringen, aber durch das einsparen von Personalkosten ist schon die Rendite für 2017 sicher. Jeder MA soll 20% mehr arbeiten jedes Jahr und das in der täglichen Arbeitszeit. Der Arbeitsdruck ist schon erheblich gestiegen. Der Krankenstand der MA auch. Burnout und Co. lassen grüßen.
Den beiden betroffenen MA haben wir geraten sich einen Anwalt zu nehmen und ihr Arbeitsverhältnis einzuklagen. Was wohl auch passieren wird.
Erstellt am 18.12.2016 um 18:59 Uhr von Zappelmann
> ... Arbeitsverträge die im Januar und Februar auslaufen ...
> ... und ihr Arbeitsverhältnis einzuklagen ...
Sorry, ich verstehe nun Bahnhof. Was soll da eingeklagt werden?
Haben sie nun einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder hatten sie ein befristetes Arbeitsverhältnis? In beiden Fällen sehe ich keinen Klagegrund.
Erstellt am 18.12.2016 um 19:06 Uhr von Elbeschwimmer
Bei zwei MA endet das Arbeitsverhältnis zum 31.12. Bei anderen die nicht betroffen sind, endet das Arbeitsverhältnis im Januar und Februar.
Erstellt am 18.12.2016 um 19:54 Uhr von Kölner
Ganz ehrlich:
Ich sehe hier gar kein Aufgabengebiet für den BR...?
Erstellt am 18.12.2016 um 20:52 Uhr von Elbeschwimmer
Irgendwie ist es schwer, dass wissen wir da auch. Deswegen haben wir den beiden Mitarbeiter geraten mit einen Anwalt ihre Weiterbeschäftigung einzuklagen. Denn wir sind ja keine Anwälte. Der BR möchte trotzdem solche Situationen verhindern in der Zukunft. Außer die zukünftigen MA zu informieren im Vorfeld für den Fall der Fälle. Würden aber auch gerne an die GF appellieren sich anders zu Verhalten. Denn das Ganze spricht sich ja unter den MA herum und ist daher nicht gerade positiv für das Betriebsklima. Mehr wie Gespräche zu suchen und informieren können wir nicht das ist klar.
Erstellt am 18.12.2016 um 20:57 Uhr von Kölner
Ich sehe auch keine Chance für die Arbeitnehmer...!
Der BR sollte sich mal intensiver mit seinen Möglichkeiten befassen
Erstellt am 18.12.2016 um 21:32 Uhr von Elbeschwimmer
Und wie würden die Möglichkeiten aus sehen?
Erstellt am 19.12.2016 um 08:28 Uhr von stehipp
Ich fürchte nicht all zu viele.
Redet mit eurem AG. Zeigt ihm die Vorteile von "Stammmitarbeiter" im Gegenzug zu "Hilfskräften" auf.
- keine erneute Einarbeitung notwendig
- Erfahrung steigert Produktivität
- häufig höhere Identifikation der Stammmitarbeiter im Gegenzug zu Hilfskräften
-Verbesserung Betriebsklima und somit evtl. Senkung Krankenstand
.......
Da fallen Euch bestimmt noch weitere Punkte ein.
Klärt Eure Kollegen über das Vorgehen eures AGs auf. Wäre mal ein Thema bei einer Betriebsversammlung.
Erstellt am 19.12.2016 um 08:45 Uhr von Pickel
Es ist auf jeden Fall ein reichlich dummer Weg, den Kollegen zu einer Klage zu raten, die Kosten verursachen wird und ansonsten die Chance auf (spätere) Neubeschäftigung und ein besseres Arbeitszeugnis erheblich verschlechtert.
Erstellt am 19.12.2016 um 08:50 Uhr von Zappelmann
> Bei zwei MA endet das Arbeitsverhältnis zum 31.12.
> Bei anderen die nicht betroffen sind, endet das Arbeitsverhältnis im Januar und Februar.
Das ist eine Aussage, die niemandem weiter hilft. Die enden doch nicht, weil irgendwo ein Sack Reis umfällt, sondern auf irgendeiner vertraglichen Grundlage. Dazu hast Du bisher leider nur Wischiwaschi gesagt. Wenn ich davon ausgehe, dass das befristete AVs sind, dann seid ihr als BR sowieso raus, und da ist nichts zu klagen, denn das Arbeitsende wurde bei Arbeitsbeginn schon vereinbart.
Wovon sind denn die anderen nicht betroffen? Die müssten doch (sofern sie nicht gekündigt wurden) auch ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. Alles nicht schön, aber rechtlich wahrscheinlich ok.
Wie gesagt, ich vermute, da deine Informationen darüber nichts aussagen.
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