Handlungsoptionen bei unheilbarer Krankheit?
Hallo zusammen,
wir wollen uns gedanklich auf eine eher unschöne Situation einstellen.
Ein Kollege ist nach längerer Erkrankung nun in einem komatösen Zustand. Man geht davon aus, dass er diesen Zustand wg. irreparabler Schädigungen wohl nicht mehr verlassen wird.
Es fällt gerade ein wenig schwer, "business as usual" zu betreiben.
Trotzdem wäre es interessant, welche Verhaltensweise des AG nun Usus ist.
Vermutlich wird ein Betreuer bestellt werden müssen. Würde man mit ihm den Arbeitsvertrag auflösen, so dass er z.B. eine EU-Rente anstreben kann? Oder würde man eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen? Oder das Arbeitsverhältnis einfach ins Krankengeld laufen lassen?
Ich musste mich in 20 Jahren (Gott sei Dank) noch nicht mit einer solchen Situation beschäftigen.
Es wäre schön, wenn wir uns als BR mit dem AG sowohl auf die piätvollste, als auch für die für den Kollegen vorteilhafteste Lösung verständigen könnten.
Community-Antworten (7)
26.02.2024 um 15:39 Uhr
Das sollte nicht schwer sein, den besten Weg zu finden.
"Vermutlich wird ein Betreuer bestellt werden müssen. Würde man mit ihm den Arbeitsvertrag auflösen, so dass er z.B. eine EU-Rente anstreben kann?"
Wenn dem so ist, seid ihr als BR eh raus. Der Betreuer wird vom Amt bestellt und ist angehalten, zum Wohle des Schützlings zu handeln. Er wird auch ausrechnen, ob es nicht sinnvoller ist, erst noch 18 Monate Krankengeld mitzunehmen.
"Oder würde man eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen?"
Warum sollte man das tun? Abgesehen von der verheerenden Außenwirkung auf die Kolleginnen und Kollegen hat man ihn doch nach sechs Wochen eh nicht mehr in den Kosten...der AG kann und muss sich deiner Beschreibung nach ohnehin nach Ersatz umsehen.
"Oder das Arbeitsverhältnis einfach ins Krankengeld laufen lassen?"
Ganz genau das wäre mein Vorgehen. Danach übernimmt das Jobcenter oder es gibt einen Betreuer, der entscheidet, wie es weitergeht.
26.02.2024 um 15:53 Uhr
Vertrag weiter laufen lassen, der AG stellt Ersatz MA auf Sachgrund ein.
26.02.2024 um 15:54 Uhr
@RudiRadeberger
Dann bevorzugen wir die selbe Lösung.
26.02.2024 um 16:09 Uhr
Krankenkasse und Jobcenter haben damit wohl nichts zu tun. Es wird eine Erwerbsunfähigkeitrente geben. Die Krankenkasse tritt in Vorleistung und bekommt die Zahlungen von der Rentenversicherung erstattet.
26.02.2024 um 17:12 Uhr
"Krankenkasse und Jobcenter haben damit wohl nichts zu tun. Es wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente geben."
Nach sechs Wochen gibt es Krankengeld (70 Prozent vom Brutto) durch die Krankenkasse. Nach 78 Wochen gibt es ALG1 nach Krankengeld
Irgendwann gibt es sicher einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Die liegt ca. bei 30% des letzten Brutto. Von daher sind Krankenkasse und Jobcenter durchaus mit im Spiel. Und das würde ich auch in voller Länge mitnehmen.
26.02.2024 um 18:14 Uhr
Als BR habt ihr hier eigentlich keine Möglichkeiten. Wenn ein ordentlicher Betreuer an der Seite des AN ist wird dieser schon wissen was zu machen ist und Notfalls auch rechtlichen Beistand zu rate ziehen. Lasst euch deshalb auch nicht vom AG zu irgend etwas drängen und verweist einfach an diesen Betreuer, sofern er euch dann bekannt ist.
26.02.2024 um 22:18 Uhr
Rudi Radeberger mit Sozialrecht hast Du Dich noch nicht soviel befasst? Die KK wird denjenigen auffordern einen Reha Antrag zu stellen. Wird dann festgestellt, dass derjenige keine Reha machen kann gilt der Rehaantrag als Rentenantrag. Wird kein Rehaantrag gemacht stellt die KK die Zahlung ein. Also nixmit 18 Monate Krankengeld und danach Alg!
Verwandte Themen
Kündigung zum Ende der Probezeit - Welche Möglichkeiten/Handlungsoptionen hat ein BR?
ÄlterWelche Möglichkeiten/Handlungsoptionen hat ein BR wenn eine Kündigung zum Ende der Probezeit vorgelegt wird?
Wiedereinstieg nach Elternzeit in schlechterem Job - Handlungsoptionen für den BR?
ÄlterLiebes Forum, Kollegin kommt nach Elternzeit wieder zurück: Nur noch Halbtags (ok), aber mit weniger Gehalt da man uns und Ihr offeriert, dass eine Vertretungskompetenz, die Sie vorher innehatte, ebe
Stützunterschrift von einer Person unter 18 Jahre - ist dies ein unheilbarer oder ein heilbarer Mangel?
ÄlterHallo, bei uns ist eine Person unter 18 auf der Stützliste- Stützunterschrift (kein Bewerber) ist dies ein unheilbarer oder ein heilbarer Mangel. Gruß charls
Stützunterschriften mit Eding unsichtbar gemacht. Ist das ein unheilbarer Mangel ?
ÄlterHallo, bei uns wurde ein Wahlvorschlag eingereicht auf dem vom Bewerber (gleichzeitig) Listenvertreter 2 Stützunterschriften unsichtbar gemacht wurden. Ist das ein unheilbarer Mangel ?. Er darf sie
Wahlvorschlagsliste - unheilbarer Mangel durch falsche Stützunterschrift
ÄlterEs liegen uns 2 Wahlvorschlagslisten vor die von nicht wahlberechtigten Personen mit einer Stützunterschrift versehen sind. Laut Leitfaden von verdi wären diese Listen als "unheilbarer Mangel" ungülti