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Arbeitgeber (In Gestalt eines Klinikleiters) arbeitet absolut gegen den BR und seiner Mitglieder

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Tobistef
Jan 2018 bearbeitet

In unser Klinik wurde vor zwei Jahren erstmals ein BR gewählt, aufgrund ausgeschiedener BRM, kommt es jetzt zur Neuwahl. Wir haben sieben Kanditaten für einen Betrieb von 144 AN und ich denke das sie alle gewählt werden, wozu ich auch gehöre. Aktuelle Verhaltensweise des AG. Verfügungstellung eines Raumes, ja aber nur mit Tischen und Stühlen, kein Telfonanschluss, kein PC, Kein Drucker keine für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Nachschlagewerke. In der Zeit wurde einmal eine Fortbildung eines BRM übernommen, aber nicht die Stunden dem Stundenkonto gutgeschrieben. BR-Sitzungen sind nur einmal in der Woche für eine Stunde zulassig und nur diese Stunde wird dem Stundenkonto gutgeschrieben. (Ich weiss inzwischen, wie wenig zulässig es ist und das der AG eigentlich keinen Einfluss nehmen darf, aber er macht es einfach) Da wir ein Schichtbetrieb sind, können einige während der Arbeitszeit kommen, aber einige kommen während ihrer freien Tage und bekommen nur eine Stunde gutgeschrieben. Ich weiss jetzt schon, welche Arbeit auf uns zukommen wird, Sitzungen, Fristen setzen, Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten usw. Denn ich wurde vom BR direkt angesprochen, für den den BR zu kandidieren, weil ich ursprünglich aus einem Rechtsberuf komme und ein besseres Rechtsverständnis habe, als die bisherigen BRM. Aber ich bräuchte mal den Erfahrensschatz von erfahrerenden BRM die mir vielleicht eine kleine Checkliste für die zukünftige Verfahrenweise, mit auf dem Weg gibt. Danke schon mal im Voraus!!!

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Community-Antworten (6)

B
BRMetall

22.07.2012 um 02:35 Uhr

Also zu erst nach der Wahl schnellstens auf Schulung, dann hat man erstes Wissen und kann ordnungsgemaess zu Sitzungen einladen und Beschluesse fassen und dann Anwalt beauftragen.

Das oben geschilderte zeigt deutliche Verstoesse gegen das BetrVG und auch strafbare Mandatsbehinderung. Allles in allem einen riesen Auftrag fuer eine ganze Anwaltskanzlei.

BR welche so mit sich umgehen lassen helfen den Koll nicht wirklich, sie sind daher auch zu bedauern.

B
BRMetall

22.07.2012 um 02:42 Uhr

Also AG muss notwendige Arbeitsmittel stellen §40. Den Umfang der Mandatsarbeit legt NUR der BR fest. Der AG muss die BRM im notwendigen Umfang freistellen und bezahlen §39. Einmal auch §§ 78, 23 und 119 lesen. Vor allem dem AG § 119 einmal zur Kenntnis bringen. Weiter Gewerkschaft dringend mit einbinden. Man muss dann aber Mutglied sein.

G
gironimo

22.07.2012 um 10:45 Uhr

Die Checkliste ist kurz.

  1. Der BR fordert vom AG die erforderlichen Arbeitsmittel.
  2. Der BR belegt Seminare und fordert den AG zur Kostenübernahme auf.
  3. Der BR setzt seine BR-Sitzungen nach pflichtgemäßem Ermessen selbst im erforderlichen Umfang an und fordert den auf AG die Zeiten im vollen Umfang zu gewähren.

Reagiert er nicht entsprechend, muss der BR den Rechtsweg beschließen und beschließen einen Fachanwalt hiermit zu beauftragen.

M
martinez

23.07.2012 um 18:54 Uhr

Wenn es wirklich so extrem ist dann würde ich einen Beschluss fassen und einen Anwalt einschalten und auf Behinderung der BR-Arbeit klagen.. dann wird sich im normalfall euer Chef um 180Grad drehen und euch nicht mehr behindern.. könnte sehr teuer werden oder sogar Freiheitsstrafe drohen..

T
tobistef

24.07.2012 um 00:48 Uhr

Genau aus dem Strafrechtsbereich entstamme ich und weiss, dass ein Strafanzeige in diesem Strafzumessungsbereich in der Regel in den ersten Verfahren, wegen geringfügigkeit eingestellt werden!!! Das liegt in der Regel aber nicht am Verhalten, sondern an der zu geringen Strafzumessung die das Verfahren mit sich bringt und bei der Überlastung der Staatsanwaltschaften eher ein geringes Interesse hat bei der Strafverfolgung. Daher sind, so seltsam es auch klingt Ordungswidrigkeitenverfahren viel Erfolgsversprechender, wenn auch nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern nur mit einer Geldbuße von bis zu 10000.- EUR. Aber in der Hinsicht gibt auch genug, Ansetzpunkte um Tätig zu werden.

S
Snooker

24.07.2012 um 02:35 Uhr

@tobistef

Es ist nicht immer Vordergründig ein Höchstmaß an Strafe zu erreichen. Lese Deinen eigenen Eingangsthread und überlege wie Du als AN für die Zukunkt reagieren würdest wüsstest Du das da weche sind die die Sache durchziehen. Mit einer stärke im Rücken lassen sich in der Zukunft Dinge leichter erledigen. Das ganze in Zukunft bei jedem Verstoß des AG und jerder Richter hat irdendwann mal die Nase voll.

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