Erstellt am 28.09.2010 um 22:22 Uhr von Biggy
Hallo Addi und genau die hätte man diraushändigen sollen oder zumindest müssen sie zugänglich sein für die Mitarbeiter. Aso wende dich an deinenBetriebsrat der muss doch wissen was er mit dem AG vereinbart hat.
Erstellt am 29.09.2010 um 08:38 Uhr von Ulrik
Schau einfach mal in die BV rein.
Da stehen (so hoffe ich) die Regelungen für Überstunden drin. Wenn der BR den Überstunden zugestimmt hat, oder eben die BV Generalfälle regelt, dann ja, Du mußt.
Erstellt am 29.09.2010 um 09:32 Uhr von gallocampo
Moin!
Gemäß BetrVG beträgt die gesetzliche Höchstdauer der Arbeitszeit 48 Stunden/Woche (6 Arbeitstage á 8 Stunden) bei einer Höchtsbelastung von 10 Stunden am Tag.
Die im Vertrag genannten 40 Stunden sind eine Orientierung, an der sich zwar alle messen lassen sollten, allerdings ist in keinem Geschäft zu gewährleisten, dass nicht auch mal eine besondere Situation vorübergehend einen erhöhten Einsatz erfordert.
Ausserdem muss man umsichtig sein bei der Formulierung. Es gibt 'Mehrarbeit' und 'Überstunden'. Bitte lies hier nochmal im BetrVG nach...