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Nicht genehmigte Zeiterfassung

A
ankoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG hat seit längerer Zeit ein Zeiterfassungssystem installiert. Dieses Gerät wurde nicht durch eine BV genehmigt. Als wir unseren AG daraufhin ansprachen hieß es "es handelt sich nur um eine Testphase und er bittet nur die MA darum das Gerät zu nutzen". Einige haben es nicht gemacht und bis jetzt keinen Nachteil gehabt. Jetzt ist der Fall eingetreten das ein MA (benutzt die ZE) zu einem Dienstgang ging und an diesen Tag nicht mehr zuück gekommen ist. Ein anderer MA hat für ihn aber abends "ausgestempelt". Dieser MA bekam jetzt eine Abmahnung. Ich weiß das Abmahnungen nicht Mitbestimmungspflichtig sind aber ist diese Abmahnung überhaupt gültig wenn die ZE nicht genehmigt war? Wenn es jemand weiß bitte mit Gesetz bzw. Urteil Danke

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Community-Antworten (1)

S
sueton

28.09.2010 um 20:24 Uhr

Hallo Ankoe !

So eine 'kollegiale' Hilfsbereitschaft halte ich - auch bei Freiwilligkeit der Maßnahme - für sehr fragwürdig! Woher weiß der AG,daß dem Kollegen auf dem Dienstgang nicht ein paar 'Minütchen' geschenkt wurden?

Grundsätzlich kann der AG eigentlich abmahnen,was er will,wobei ich eine solche in diesem Fall sogar für gerechtfertigt halte;Betrug bleibt Betrug,auch im Freiwilligkeitsumfeld!

Es liegt jetzt an dem betroffenen Kollegen,wie er reagiert , eine Rücknahme wird m.E. nur ein Arbeitsgericht erwirken können. Ist es das wert???

Grüsse,sueton

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