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Firmenfremde Mitarbeiter im Betrieb ?

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SaniNeu
Sep 2021 bearbeitet

Hallo

In unserem Betrieb wurden Mitarbeiter einer anderen GmbH des gleichen Konzern auf freie Büroarbeitsplätze gesetzt.

Hätte hierzu nicht im Vorfeld der Betriebsrat informiert werden müssen ?

Vielen Dank Sabine

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Community-Antworten (5)

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celestro

13.09.2021 um 01:59 Uhr

Ich würde sagen ... es kommt darauf an. Wenn die einfach nur zu wenig Büroplätze haben ... Nein. Wenn die aber in den Arbeitsablauf bei "Euch" integriert sind, dann natürlich JA.

U
UdoWoe

13.09.2021 um 11:01 Uhr

Wie celestro es schon beschrieben hat. Jaein. Geht es nur darum, dass freie Fläche (also nicht die Arbeit, sondern nur der Platz) genutzt wird, dann sicher nicht. Wird aber die Arbeit von diesen Mitarbeiter übernommen, dann mit Sicherheit. Ich würde als BR mal hinterfragen was der AG vor hat. Will er nur den Platz ausnutzen oder wird er Arbeit verschieben.

T
Thomas63

13.09.2021 um 14:18 Uhr

Kommen die MA aus einem anderen Gebäude, Standort oder so? Bei uns sitzen auch MA von anderen Gesellschaften, innerhalb unseres Konzerns, und einige wenige die für den Konzern arbeiten und eigentlich Überall in der Welt sitzen könnten. Trotzdem bekommen wir eine Anhörung da Sie in die Infrastruktur von unserem Standort eingebunden sind. Sie unterstehen der Ordnung und dem Verhalten im Betrieb, haben die gleichen Ansprechpartner vom Hausmeister bis Personalabteilung. Stehen die MA bei euch zukünftig auf der Personalliste. (für Anzahl BRS bei BR-Wahl interessant)

S
SaniNeu

13.09.2021 um 17:22 Uhr

Hallo, danke für die Antworten.

Unsere GmbH ist in einem eigenen Gebäude. Anderes Firmen des Konzerns arbeiten in anderen Gebäuden.

Bei uns sind aktuell wg. Homeoffice einige Arbeitsplätze frei und der Arbeitgeber (Konzernübergreifend) nutzt diese freien Arbeitsplätze für andere Arbeitnehmer von anderen GmbH´s. Diese "fremden" Arbeitnehmer machen ihre eigene Arbeit, nutzen aber z.B. die Sozialeinrichtungen unsere GmbH.

Kollegen aus dem Betriebsrat sind der Meinung, dass der Arbeitgeber den BR hierrüber informierten müsste.

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ganther

13.09.2021 um 23:34 Uhr

"Diese "fremden" Arbeitnehmer machen ihre eigene Arbeit, nutzen aber z.B. die Sozialeinrichtungen unsere GmbH." Das ist aber noch keine Eingliederung in den Betrieb im Sinne des BetrVG. "Kollegen aus dem Betriebsrat sind der Meinung, dass der Arbeitgeber den BR hierrüber informierten müsste." Über die Frage, ob der AG von alleine informieren müsste, kann man sicher herrlich diskutieren. Aber über §80 BetrVG hat der AG die erforderlichen Infos zu geben, damit ihr die mitbestimmungsrelevanten Themen beurteilen könnt. Also einfach mal fragen....

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