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Beantragung von Überstunden obwohl im Einzelvertrag 20 Stunden Mehrarbeit pauschal abgegolten sind

J
Juvena
Nov 2016 bearbeitet

Unsere GL meint, sie müsse keine Überstunden beantragen, da in unseren Einzelverträgen (wir sind oT) 20 Überstunden p.M. mit unserem Bruttolohn abgegolten sind. Ist das so richtig? Zusatzfrage: Sind 20 Überstunden nicht zu viel bzw. sittenwidrig, oder wo ist die Höchstgrenze hier?

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

27.09.2010 um 14:17 Uhr

Hi,

wichtig ist, daß eine Höhe der Überstunden angegeben ist. Eine solche Klausel ohne genaue Bezeichung der Überstunden wäre unwirksam.

Der GL muß die Überstunden nicht separat bezahlen, aber die Anordnung ist trotzdem mitbestimmungspflichtig. Nur weil der AG in den Verträgen die Vergütung der ÜS geregelt hat, heisst das nicht, daß er ohne den BR mit der Anordnung auskommt.

P
Petrus

27.09.2010 um 14:20 Uhr

Nein. Es ist zwischen individualerechlicher und kollektivrechtlicher Ebene zu unterscheiden. Der Arbeitsvertrag regelt zwar die Individualrechtliche Ebene (sprich die Frage, ob und in welchem Umfang sich der MA verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, hebelt aber nicht die kollektivrechtliche Ebene aus: Der BR entscheidet, ob überhaupt Ü-Stunden stattfinden dürfen (§87(1)Nr.3 BetrVG) und wer wann wie zum Dienst eingeteilt ist (Nr.2). Wenn ihr das nicht per BV dem ArbGeb überlassen habt, seid ihr also mit im Boot. Und könnt den ArbN vor zuvielen ÜStd bewahren.

Die Höchstgrenze ist die zulässige Arbeitszeit. Die ist bei 40h/Woche + 5 ÜStd/Woche noch nicht überschritten. Da die Anzahl der monatlich pauschal vergüteten ÜStd ebenfalls bekannt ist, dürft der Vertrag auch nicht durch die AGB-Kontrolle fallen. Wenn der Stundenlohn bei Anlegung der 45h-Woche nicht sittenwidrig ist, hat Cheffe alles richtig gemacht.

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