Kollegen werden unterschiedlich behandelt
Hallo,
wir arbeiten teilweise auf Schicht. Letztes jahr im Nov. fing eine Kollegin als Leiharbeiterin an. Sie macht die gleiche Arbeit wie eine langjährige Mitarbeiterin (15 Jahre). Unser Abteilungsleiter hat ihr jetzt gestattet (weil er sie mag?) das sie nur Tagschicht machen kann. Die andere Kollegin ist natürlich frustiert und wurde nicht berücksichtigt. Kann man da was machen z.B. über die Gleichbehandlung?
Danke
Community-Antworten (3)
26.09.2010 um 23:27 Uhr
Hallo Sonnenschirm, ich würde in einem lockeren Vieraugengespräch mit dem betreffenden Abtlgltr. versuchen zu klären, warum er so entschieden hat. Vielleicht hat er/sie trifftige Gründe, die du noch nicht kennst(bitte Vorsicht mit der Behauptung:"....weil er sie mag"). Das hilft dir bestimmt weiter. Vielleicht verrät er ja einige Dinge im Gespräch, die er dir schriftlich nicht mitteilen würde. Nach dem Gespräch gleich alles schriftlich fixieren: wann ist was mit wem wo besprochen worden. Wenn du hier Willkür oder sonstige Gründe zu erkennen vermagst, dann hast du immer noch die Möglichkeit nach §87,1,Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG Die Möglichkeit über "Gleichbehandlung" erscheint mir im ersten Moment zu schwammig und nicht so gut durchsetzbar wie der 87er Außerdem hat die AN noch die Möglichkeit sich nach § 84 BetrVG bei der GL und dann nach §85 sich beim BR über diesen Sachverhalt sich zu beschwerden. Hält der BR die Beschwerde für berechtigt, hat er mit dem AG eine Einigung zu finden. Ist nach §85 BetrVG keine Einigung mit dem AG möglich, so entscheidet die bekanntlich teure Einigungsstelle. Ob dann der AG seinem Abteilungsleiter so viel Handlungsfreiheit zubilligt, wage ich zu bezweifeln. MfG Moore
27.09.2010 um 00:20 Uhr
Danke Moore, ich hab selber mal recheriert und bin auf nichts konkretes gestossen. Leider macht dieser AL sowas öfter. Manche Kollegen können tun was sie wollen. Das ist wohl das größte Problem. Ich werde mich mit den BR Kollegen besprechen und vielleicht könnte man ihn tatsächlich höflich darum bitten seine Entscheidungen zu überdenken.
nochmals, danke
27.09.2010 um 11:40 Uhr
@sonne: Nein, nicht "überdenken". Er hat die Entscheidungen, die die Mitbestimmungsrechte des BR auch nur perifer tangieren, mit dem BR zu beraten und ansonsten bis zur Zustimmung des BR zu unterlassen. Ich brauch bei Nichteinsicht auch nicht "höflich bitten" - notfalls erwirkt man die Unterlassung beim Arbeitsgericht.
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