zweckbefristeter Arbeitsvertrag
hallo zusammen, in unserer Abteilung wurde eine Mitarbeiterin eingestellt, die eine Kollegin während ihrer Krankheit nach der Lohnfortzahlung vertritt. Die neue MA hat einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag, in dem allerdings kein Datum vermerkt ist, der das Ende ihrer Arbeit angibt. Geht dieser Vertrag stillschweigend in einen Unbefristeten über, wenn ja, wo steht das? Danke für eure Antworten
Community-Antworten (2)
25.09.2010 um 22:58 Uhr
Meiner Meinung nach, endet er automatich, wenn der Zweck nicht mehr gegeben ist.
z.B. Kollegin aus Mutterschutz zurück, oder 20000 Kloschüsseln produziert, oder irgent ein anderer zweck erfült ist.
Gruß Ident
26.09.2010 um 12:18 Uhr
Hallo Emmily,
eine Befristung mit Sachgrund ist möglich (siehe § 14 TzBfG = Teilzeit- und Befristungsgesetz).
In der Regel ist das Enddatum nicht genau vorhersehbar (z. B. Langzeiterkrankungen, Elternzeit, Pflege...) und bleibt deshalb offen. Ist der Sachgrund nicht mehr gegeben, endet der Arbeitsvertrag. Natürlich ist der Arbeitgeber auch hier verpflichtet den Arbeitnehmer rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.
Der Arbeitsvertrag geht leider nicht stillschweigend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
Schönen Gruß
Cleo
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