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Elternzeitvertretung - muß befristeter Vertrag der Schwangerenvertretung nach zwei Jahren jetzt nicht ein unbefristeter Vertrag werden?

K
kiva
Jan 2018 bearbeitet

hallo,liebe betriebsratsmitglieder! eine frage hätte ich zum befristeten arbeitsvertrag. eine kollegin ist befristet zwecks schwangerenvertretung und elternzeit eingestellt. nun sind zwei jahre um,aber der AV soll noch zusätzlich für 5 monate befristet verlängert werden, da die andere kollegin noch die elternzeit für 5 monate genießen will. muß es jetzt nicht ein unbefristeter vertrag werden??? oder ist es ein zweckbefristeter AV,der dann endet, wenn auch der zweck endet? vielen dank für eure hilfe! LG kiva.

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Community-Antworten (1)

R
rolfo2

03.02.2009 um 17:30 Uhr

Richtig, die Befristung ist zweckgebunden und endet damit mit dem Zeitpunkt wo der Befristungsgrund wegfällt.

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