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Befristete Einstellung aus Sachgrund ohne Enddatum.

H
Hollywu
Mai 2018 bearbeitet

Moin zusammen, wie oben steht haben wir derzeit eine befristete Einstellung, bei der als Sachgrund die Vertretung eines Langzeitkranken angegeben wird. Da nicht absehbar ist, wann der erkrankte Kollege wiederkommt, gibt es hier aber kein End-Datum. Der neue Kollege, der hier eingestellt werden soll, kommt aus einer AÜ - müsste also für den befristeten Vertrag seinen derzeitigen Job kündigen - was er natürlich nur ungern möchte, wenn er dann bei Rückkehr des erkrankten relativ "kurzfristig " wieder gehen darf.

hierzu habe ich im TzBfG einen Zeitrahmen von 2 Wochen gefunden:

§15 (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

Gibt es hier seitens des BR eine Möglichkeit, diese Befristung besser "festzulegen" und ein Datum einzufordern, bis zu dem die Befristung laufen soll? Wie würdet Ihr hier vorgehen? Danke und Gruß Hollywu

1.11905

Community-Antworten (5)

P
Pickel

02.05.2018 um 18:40 Uhr

"Wie würdet Ihr hier vorgehen?" fordern könnt ihr nichts, ihr könnt die wenigen Ablehnungsgründe prüfen und werdet dort nicht fündig werden.

H
hansimglueck

02.05.2018 um 19:48 Uhr

Kennt ihr nicht den Dauerkranken und könnt die Situation abschätzen?

H
Hollywu

02.05.2018 um 19:55 Uhr

Hallo hansimglueck,

Natürlich kennen wir den erkrankten. Es gab bereits BEM Gespräche etc., aber die Rückkehr bzw. Genesung ist noch nicht absehbar, er ist mittlerweile schon ca 2 Jahre krank. Die Prognose ist also eher, das die Erkrankung noch andauert, trotzdem könnte es ja nach einem Jahr sein, das er zurück kommt, und dann muss der neue Kollege gehen... Stecken da im Grunde in einer Zwickmühle.

Gruß hollywu

C
celestro

02.05.2018 um 22:00 Uhr

"Stecken da im Grunde in einer Zwickmühle."

Und warum ? Der MA muß das Risiko kennen und es ggf. eingehen. Ist doch nicht Eure Entscheidung.

B
BloodyBeginner

03.05.2018 um 10:26 Uhr

Natürlich gibt es bei einem Vertrag aus Sachgrund KEIN Enddatum - sonst wäre es ja eine zeitliche Befristung......

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