Erstellt am 24.09.2010 um 21:25 Uhr von mariah
Hallo,
der BR hat weitgehende Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf Arbeitszeit,-dauer,...Das BetrVG § 87 gibt alle Infos die man braucht - einfach mal schauen.
Erstellt am 25.09.2010 um 00:39 Uhr von ridgeback
marlin,
was ist denn arbeitsvertraglich geregelt?
Erstellt am 25.09.2010 um 10:19 Uhr von angehei
@marlin,
setze mich gerade mit diesem Thema auseinander, in der Regel beträgt die Arbeitszeit im Außendienst täglich 8 Stunden, Arbeitszeit beginnt und endet am Wohnort. Bei uns eine unendliche Geschichte, da verlangt wird, um 8:00 beim Kunden zu beginnen und um 17:00 Uhr beim Kunden zu beenden. (siehe BAG Urteil AZR 5 292/08)
Erstellt am 25.09.2010 um 10:38 Uhr von Lotte
marlin,
das ArbZG lässt 10 Std/ Tag als Höchstdauer zu, wenn in 24 Wochen/ 6 Monaten ein Durchschnitt von 48 Std / Woche erreicht wird.
Die Wegezeit ist gemäß BAG Urteil (siehe angehei) zu berücksichtigen.
Wenn es allerdings einen TV gibt, kann hier eine andere Höchstdauer der AZ geregelt sein.