Statistik erstellen für Arbeitszeit, die Fahrzeit und die gefahrenen Km - mitbestimmungspflichtig?
Hallo und guten Morgen,eine kurze Frage. Der Abteilungsleiter fordert von einigen Außendienstmitarbeitern bis 01.07.07 eine Statistik zu erstellen, in der die Arbeitszeit, die Fahrzeit und die gefahrenen km für die Zeit vom 01.01.06 bis jetzt aufgeführt sind. Ist das mitbestimmungspflichtig? Wer kann mir kurzfristig helfen, da mein Telefon glüht.
Community-Antworten (4)
27.06.2007 um 10:49 Uhr
Moin Hetti, Auszug aus dem Beschluß LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005, 10 TaBV 39/04:
Zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat ist streitig, ob die Einführung dieser Tätigkeitspläne- und berichte der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Mit Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.07.2004 (1 BVGa 4/04) wurde der Arbeitgeberin auf Antrag des Betriebsrats im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zu unterlassen, gegenüber den Arbeitnehmern im Außendienst des Betriebs K die Erstellung und Abgabe von Tätigkeitsberichten und Tätigkeitsplänen mit den Formularnummern StabBV0900 - 0905 anzuordnen, solange der Betriebsrat nicht zugestimmt hat oder eine die zur Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle vorliegt. Die gegen diesen Beschluss von der Arbeitgeberin eingelegte Beschwerde (LAG Rheinland - Pfalz, AZ: 6 TaBV 24/04) wurde am 03.11.2004 zurückgenommen.
27.06.2007 um 13:46 Uhr
@Werner
den Beschluss des LAG sollte man aber etwas differnziert betrachten. Schon mal im Volltext gelesen?
27.06.2007 um 16:35 Uhr
Hab ich, aber die Entscheidung der Vorinstanz:
ArbG Koblenz - 08.09.2004 - AZ: 1 BV 52/04
war hier der meinige Gedankengang
27.06.2007 um 18:21 Uhr
Das LAG hat hier einen Punkt besonders betont. Das genannte Formular hatte nicht nur den reinen Kontrollcharakter (das wäre nämlich meines Erachtens mitbestimmungsfrei, solange es rein die dienstliche Tätigkeit überwachen würde - Umkehrschluss aus § 87 Abs. 1 Zif. 6 BetRVG) sondern es wurde eine Einsatzsteuerung und Zukunftsplanung vorgenommen. Das ist natürlich etwas anderes.
Im vorliegenden Fall ist daher aus meiner Sicht genau zu schauen was der AG hier will
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