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Dienstreise am feiertag

C
christin
Jan 2018 bearbeitet

hallo, hier meine frage,

wir haben eine koll. , die am gesetzlichen feiertag in sachsen, dienstlich eine besprechung in unserer zentrale, welche in einem anderen bundesland liegt, wahrnehmen müßte.

wie ist der anspruch auf bezahlung, bzw. stunden? nur der durchschnitt? ( laut aussage unserer geschäftsleitung?)

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

24.09.2010 um 09:19 Uhr

@christin Der Erfüllungsort ist maßgeblich: Also kein Feiertag in dem anderen Bundesland - keine Zuschläge - normale Stundenabrechnung!

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