Erstellt am 08.01.2006 um 21:19 Uhr von otto
Guten Abend, Ulrich!
Für den Gesetzgeber sind Heiligabend und Sylvester normale Werk- und damit Arbeitstage, weil sie gesetzlich nicht als Feiertage geschützt sind (anders als z.B. der Neujahrstag). Eventuelle Stundenregelungen können sich deshalb nur aus
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen oder
- betrieblichen Übungen ergeben.
Was steht im Arbeitsvertrag der einzelnen Mitarbeiter/innen?
Gruß otto
Erstellt am 09.01.2006 um 08:07 Uhr von Mona
Guten Morgen, Ulrich,
wenn Ihr als Müllabfuhr öffentlicher Dienst seid, so steht im neuen TVöD geschrieben, daß an diesen beiden sogenannten "Vorfesttagen" frei ist ohne Anrechnung auf Eure Urlaub.
Gute Zeit, pfia Di Mona