Coronatest bei Montagetätigkeit
Hallo, ein AN soll bei Montagetätigkeit übernachten. In dem Bundesland werden für Übernachtungen Coronatest´s gefordert. der AN lehnt diesen Test ab und möchte von der Übernachtung bzw. der Montagetätigkeit befreit werden.
Community-Antworten (2)
29.07.2021 um 14:10 Uhr
Interessante Frage.
Grundsätzlich hat er einen Arbeitsauftrag zu erfüllen. Ich glaube auch nicht, dass der AG ihn jetzt von der Montagetätigkeit befreit. Aber das ist Spekulation. Die Übernachtung ist in meinen Augen nicht Bestandteil des Arbeitsauftrags. Als AG würde ich sagen "kein Problem, du musst nicht im Hotel übernachten. Kauf dir ein Zelt oder fahr mit dem Wohnmobil. Schönen Tag noch."
Im Folgenden eine anwaltliche Aussage zur Testverweigerung (andere Situation, aber u.U. sieht es ein Richter ja ähnlich - der hier erwähnten Testverweigerung ging eine Testanordnung des AG voraus, so etwas ist ja bekanntlich auch möglich):
"Im Falle einer unberechtigten Testverweigerung bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß an. Der Arbeitgeber darf dann die Arbeitsleistung ablehnen und den Arbeitnehmer unbezahlt freistellen. Da der Arbeitnehmer zugleich gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verstößt, kann der Arbeitgeber dieses Verhalten abmahnen und das Arbeitsverhältnis im einschlägigen Wiederholungsfall unter Umständen sogar kündigen."
29.07.2021 um 14:24 Uhr
Den Antrag kann er natürlich beim AG stellen, kann mir aber nicht vorstellen, dass er einen Anspruch darauf hat, nicht dorthin zu müssen. Den Test verlangt nicht der Arbeitgeber, sondern die jeweilige Landesregierung. Hier hat der Arbeitgeber keinen Einfluss.
Ich stelle mir das nur mal vor, in meinem Bundesland würde mein Landesvater morgen beschließen, dass ich nur getestet in die Arbeit gehen darf. Dann könnte ich ja auch nicht sagen, "hey Chef , ich will mich nicht testen lassen, ich komme dann mal wieder wenn Corona vorbei ist. Schönen Tag noch."
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