Urlaubsanspruch trotz Krankschreibung?
Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, wenn ich in einem Jahr 6 Monate in Folge Krank ohne Lohnfortzahlung bin? Für uns gilt der TvöD.
Community-Antworten (6)
21.09.2010 um 14:05 Uhr
Hallo Rbcdefg, das verhält sich so, dass dieser Urlaub, nach der Rechtssprechung des EuGH, nicht verfällt,
21.09.2010 um 14:16 Uhr
@Rbcdefg
in Ergänzung zu nicoline ein Fall aus der Praxis, auch hier gilt der TVöD. MA krank seit 2007, dieses Jahr zurückgekehrt und siehe da, ihr standen noch jeweils 30 Tage Urlaub aus den Jahren 2007,2008,2009 und der diesjährige Urlaubsanspruch von 30 Tagen zu, macht summasumarum 120 Tage Urlaub. Nach der erfogreichen Wiedereingliederung mittels Hamburger Modell und 1 Woche arbeiten wurden der MA dann 100 Tage Urlaub zusammenhängend gewährt, diese besagte MA war dann von 04/2010 bis 08/2010 im Urlaub.
@nicoline Berlin wieder auf dem Schirm????????
Gruß Galaxy
21.09.2010 um 14:16 Uhr
Das ist mir bekannt, aber das meine ich nicht. Mir geht es um den grundsätzlichen Anspruch auf Urlaubstage für die Zeit der Krankschreibung.
21.09.2010 um 14:27 Uhr
@Rbcdefg oder RBabcd
der grundsätzliche Anspruch auf Urlaubstage besteht auch für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit = Krankschreibung im TVöD steht unter § 26 Erholungsurlaub (1) 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21).
Dort steht NICHT, "Beschäftigte, die erkrankt sind, haben keinen Anspruch auf Urlaub"
Gruß Galaxy
21.09.2010 um 16:55 Uhr
OK, danke. Mit dem genauen Wortlaut von §26 ist tatsächlich die Sache klar geregelt.
21.09.2010 um 18:41 Uhr
@galaxy, Berlin wieder auf dem Schirm???????? Ja, hatte ich. Gremium hat entschieden, dieses Jahr andere BRM teilnehmen zu lassen. Aber trotzdem danke für die Erinnerung ;-))
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