Hallo zusammen!

Bin mal wieder auf euren reichhaltigen Erfahrungsschatz angewiesen. Thema diesmal § 3 ArbZG. Es darf durchschnittlich 48 h in der Woche gearbeitet werden. Dabei werden die letzten drei kalendermonate oder die letzten 24 Wochen betrachtet. Der Einfachheit halber bleiben wir mal bei der Wochenbetrachtung. Das wären also 1152 Std. Wie wirkt sich dabei zum Beispiel ein dreiwöchiger Urlaub aus? Wird er nicht berücksichtigt, d.h. es wären dann 27 Wochen anzuschauen oder führt er dazu, dass netto nur 1008 Std. gearbeitet wurde und somit noch Luft nach oben wäre? Komme da in der Rechtssprechung nicht so recht weiter. Vielen Dank schon mal im voraus!

Pauli, der am Sonntag einem Sieg entgegenfiebert