Erstellt am 17.09.2010 um 12:48 Uhr von Tanzbär
Was verstehst du unter öffentlichem Weg?
Wenn das wirklich öffentlich ist, da kann auch nichts verboten weden, denn Betriebsfremde benutzen ihn ja auch. Ist es ein Weg, der zum Werksgelände gehört, dann kommt es immer auf die konkreten Umstände an (Brandgefährdung etc.).
Erstellt am 17.09.2010 um 13:28 Uhr von Ulrik
Wie ist es denn bisher geregelt?? Rauchen während der Arbeitszeit verboten??
Stempeln die AN aus, wenn sie über den besagten Weg laufen, oder tun sie das innerhalb ber Arbeitszeit??
Der AG ist berechtigt, daß die An ausstempeln, wenn sie rauchen!!
Erstellt am 17.09.2010 um 14:03 Uhr von pfeilenbogen
Der AG regelt auch unter Beachtung des MB wo geraucht werden darf. Damit wäre dann ggf. das Rauchen auf anderen Fällen verboten.
Auch kann er verlangen dass ausgestempelt werden muss.
Also, wenn diese Weg nicht vom AG als "Raucherfläsche" ausgewiesen wurde und auch nicht ausgestemplet wurde wenn der Ag dieses verlangt hat, wäre das Rauchen Abmahnungs und dann in der Folge Kündigungsfähog. Dieses alleine auch schon weil alle AN die gleichen Rechte und Pfichten haben und ja nicht alle diesen Weg gehen/ gehen können, weil es nicht zu ihren Aufgaben zählt.
Erstellt am 17.09.2010 um 15:27 Uhr von Fragesteller
Es ist ein öffentlicher Fußweg entlang einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet. Man geht eben ins Werk 2, so wie in anderen Firmen über den Hof in eine andere Halle gegangen wird.
Erstellt am 17.09.2010 um 16:03 Uhr von pfeilenbogen
Fragesteller
>> Es ist ein öffentlicher Fußweg entlang einer öffentlichen Straße im Gewerbegebiet. Man geht eben ins Werk 2, so wie in anderen Firmen über den Hof in eine andere Halle gegangen wird.
Es ist bei wietem nicht das Gleiche. Denn auf dem Betriebsgelände über den Hof ist IMMER im/auf dem Betriebsgelände und somit im Direktionsbereich des AG.
öffentlichen Straße im Gewerbegebiet = KEIN Betriebsgelände = kein Direktionsbereich des AG. Sofern der Weg dann auf der "öffentlichen Straße im Gewerbegebiet" aus betriebsbedingten Gründen erfolgt muss nicht ausgestochen werden, doch man kann dann rauchen oder in der Nase bohren, beides geht dann den AG nichts an.
Aber ich muss den Weg dann zügig gehen, also nicht langsam weil die Zigarette nicht zu Ende geraucht ist.
Erstellt am 17.09.2010 um 19:23 Uhr von sueton
Hallo Pfeilenbogen!
Deinen letzten Post kann ich nur unterschreiben. Genau so!
Grüsse,sueton
Erstellt am 17.09.2010 um 23:55 Uhr von Laffo
@Fragesteller
Warum soll bei euch das bestehende(?) Rauchverbot neu geregelt werden?Mir persönlich scheint es so, als ob dies wieder ein neues Modeaccessoir ist & jeder auf diesen Zug aufspringen muss!
Geht es hier um echten Gesundheitsschutz der nichtrauchenden AN oder eher um die Maximierung des Gewinns für den AG durch höhere Arbeitsleistung?Ein kluger GEW-Kopf für die Süsswarenindustrie hat vor ca. 3 Jahren mal berechnet wann jeder AN seine bezahlte Arbeitsleistung des 8 h Arbeitstages erreicht hat...nach sage & schreibe 28 Minuten...
Rest Gewinn für den AG!
Gebe bitte einmal folgendes Stichwort im Suchfenster ein: Mitbestimmug Rauchen
Dort kannst du schon mehrer Beiträge zu dem Thema nachlesen.