Wir wollen das Rauchverbot neu regeln, besonders hinsichtlich der Ausnahmen und Kontrollen. Der Betriebsrat ist in diese Gespräche mit dem AG eingebunden.

Folgende Besonderheit bei uns: Zwischen zwei Werkhallen befinden sich knapp 100 Meter öffentlicher Fußweg. Der Gang in die andere Halle wird von manchen Rauchern gern als zusätzliche Rauchpause genutzt.

Einige von uns denken jetzt, auf öffentlicher Fläche kann man das Rauchen nicht verbieten. Frage: Kann man das Rauchverbot auf die gesamte Arbeitszeit ausdehnen? Das würde außer den Werkhallenpendlern noch die Außendienstler und Kraftfahrer betreffen, die während der Arbeitszeit aus dem Betrieb raus dürfen.