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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber unterstellt grundsätzlich Vorerkrankungen

M
Meyer
Jan 2018 bearbeitet

Die Personalabteilung unseres Unternehmens stelle automatisch die Lohnfortzahlung ein, wenn ein Mitarbeiter in der Summe mehr als 6 Wochen krank ist. Bescheinigungen der Krankenkasse, dass keine anrechenbaren Vorerkranungen vorliegen, werden nicht akzeptiert. Begründung: " Die Kassen bescheinigen selten Vorerkrankungen, um kein Krankengeld zahlen zu müssen. Akzeptiert werden nur Atteste vom behandelnden Arzt, um die sich der Erkrankte auch noch selber bemühen muss.

Der Erkrankte wird in also zum Spielball von Arbeitgeber und Krankenkasse, bekommt sein Geld erst u. U. Wochen später. Darf der Arbeitgeber so handeln ?

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Community-Antworten (4)

F
Forentroll

17.09.2010 um 13:49 Uhr

Wenn der AG den Verdacht hat, dass es sich um eine "Folgeerkrankung" handelt. Muss der AN den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Sollte er es nicht machen, so ist der AG berechtigt die Entgeltfortzahlung einzustellen...

H
Hassan

17.09.2010 um 20:41 Uhr

@Forentroll

BLÖDSINN !!!

N
nicoline

17.09.2010 um 22:06 Uhr

Hassan, es freuen sich hier alle, wie außerordentlich hilfreich Deine Antwort ist! So voller Niveau und alle konnten davon lernen. Antworter wie Du haben hier wirklich gefehlt.

R
Rübennase

18.09.2010 um 19:13 Uhr

@Meyer @Forentroll

Lies mal hier http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0527500

Was Forentroll sagt, kann der AG, meines Wissens nicht verlangen. Aber er kann, wenn er Zweifel an der Erkrankung des AN hat, nach § 275 SGB V bei der Krankenkasse eine Überprüfung beantragen:

Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten, ist der Medizinische Dienst von der Krankenkasse zu beauftragen, aus medizinischer Sicht gutachterlich zu den Zweifeln Stellung zu nehmen. Die Krankenkasse muss eine solche Stellungnahme zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit auch einholen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt

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