Arbeitgeber unterstellt grundsätzlich Vorerkrankungen
Die Personalabteilung unseres Unternehmens stelle automatisch die Lohnfortzahlung ein, wenn ein Mitarbeiter in der Summe mehr als 6 Wochen krank ist. Bescheinigungen der Krankenkasse, dass keine anrechenbaren Vorerkranungen vorliegen, werden nicht akzeptiert. Begründung: " Die Kassen bescheinigen selten Vorerkrankungen, um kein Krankengeld zahlen zu müssen. Akzeptiert werden nur Atteste vom behandelnden Arzt, um die sich der Erkrankte auch noch selber bemühen muss.
Der Erkrankte wird in also zum Spielball von Arbeitgeber und Krankenkasse, bekommt sein Geld erst u. U. Wochen später. Darf der Arbeitgeber so handeln ?
Community-Antworten (4)
17.09.2010 um 13:49 Uhr
Wenn der AG den Verdacht hat, dass es sich um eine "Folgeerkrankung" handelt. Muss der AN den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Sollte er es nicht machen, so ist der AG berechtigt die Entgeltfortzahlung einzustellen...
17.09.2010 um 20:41 Uhr
@Forentroll
BLÖDSINN !!!
17.09.2010 um 22:06 Uhr
Hassan, es freuen sich hier alle, wie außerordentlich hilfreich Deine Antwort ist! So voller Niveau und alle konnten davon lernen. Antworter wie Du haben hier wirklich gefehlt.
18.09.2010 um 19:13 Uhr
@Meyer @Forentroll
Lies mal hier http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0527500
Was Forentroll sagt, kann der AG, meines Wissens nicht verlangen. Aber er kann, wenn er Zweifel an der Erkrankung des AN hat, nach § 275 SGB V bei der Krankenkasse eine Überprüfung beantragen:
Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten, ist der Medizinische Dienst von der Krankenkasse zu beauftragen, aus medizinischer Sicht gutachterlich zu den Zweifeln Stellung zu nehmen. Die Krankenkasse muss eine solche Stellungnahme zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit auch einholen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt
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