Kann der Chef Untersuchung vom Amtsarzt verlangen
Hallo Kolleginnen und Kollegen ich brauch mal wieder eure Hilfe. Es geht um folgendes: Kollegin aus unserem Kinderheim hat sich an mich gewandt und um Hilfe gebeten. Unser Heimleiter hat sie auf dem Kicker sagt sie, weil sie schon öfters krank war in den letzten Monaten. Er zweifelt immer wieder daran dass sie wirklich krank sei und nicht nur so zu Hause bleibe und das obwohl sie immer eine Krankmeldung gebracht hat. Es waren verschiedene Erkrankungen , er behauptet sie sei immer länger krank als andere bei der gleichen Erkrankung. (Gibt es gleiche Krankheitsverläufe die verlaufen doch bei jedem anders) Da sie Probleme mit dem Magen habe, hat sie ein Attest von ihrem Hausarzt gebracht, dass sie an den täglichen vorgeschriebenen Mahlzeiten nur mit ihren mitgebrachten Essen teilnehmen soll da es bei uns keine Diätköchin gibt die ihr vegetarische magenschonende Mahlzeiten zubereiten kann. Unser Chef lehnt das ab und meint sie sei verpflichtet an den Mahlzeiten mit dem Essen vom Heim teilzunehmen weil er das Attest von Hausarzt nicht anerkennt. Er verlangt doch tatsächlich ein genaues Krankheitsbild um zu prüfen ob das Essen nicht doch bei uns Zubereitet werden kann , um sie zu zwingen das Essensgeld zu bezahlen. Sie war auch schon bei unserem Betriebsarzt, der auch der Meinung ist, dass bei uns nicht für sie gekocht werden kann, da wir keine ausgebildete Diätköchin haben. Sie würde mit den Kindern mitessen aber ihr eigenes Essen mit bringen Nun hat er das ganze noch auf die Spitze getrieben und der Mitarbeiterin mitgeteilt dass sie sich bei einem Amtsarzt vorstellen muss den er unterrichtet hat und diesem ihre genauen Erkrankungen mitteilen muss und ihre Ärzte bei denen sie in Behandlung war von der Schweigepflicht entbinden muss, ansonsten würde sie eine Abmahnung bekommen.
Es ist sehr klar zu erkennen , dass unser Heimleiter etwas gegen diese Mitarbeiterin hat, da er auch sonst immer sehr spöttisch von ihr redet oder immer wieder vor anderen anzweifelt, dass sie wirklich krank sei. Die Dame ist sehr emanzipiert und es ist allen bekannt, dass er Frauen nicht mag die nicht kuschen vor ihm. Sie ist schon Jahre im Betrieb und deshalb keine billige Arbeitskraft, er würde am liebsten alle älteren neu einstellen um Geld zu sparen. Nun meine Frage an euch , ist die Mitarbeiterin wirklich verpflichtet zu einem Amtsarzt zu gehen und diesem ihre Vorerkrankungen zu berichten oder gar die behandelten Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das ist doch Willkür was unser Chef da treibt.
Community-Antworten (1)
20.01.2010 um 09:06 Uhr
Der Chef kann dieses nicht verlangen. Es gibt auch betreffend Medizinischer Daten den besonderen Datenschutz.
Als BR das Thema Datenschutz einmal ansprechen und auch, einmal fragen was er wohl mdenkt wie die Öffentlichkeit über solches Handeln denken würde. Es war ja schon des öfftern Thema dort "Verletzungen des Datenschutz". Solches Handeln kann nun immer mal an die Öffentlichkeit gelangen, auch weil Betroffene oder BR sich an den Datenschutz der Kommune/ Land/ Bund wenden um dort Hilfe zu suchen.
Der Betreoffenen kann man auch den Rat geben, den Rechtschutz bei der Gewerkschaft oder Anwalt zur Hilfe zu nehmen.
Man sollte auch einmal prüfen, ob das Handlen des AG mit de § 1 AGG vereinbar ist.
Wenn ein AG die AU Meldungen eines Arztes bezweifelt kann er sich an die Krankenkasse bzw. den MDK wenden, diese prüfen dann ggf.
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