Vertreter der Leitung
ein MA soll einen neuen Aufgabenbereich übernehmen. Der MA ist dann direkt und ausschliesslich dem NLL unterstellt. Wie verhält es sich mit der Vertretung des NLL, wenn dieser gerade nicht in der Funktion des Vertreters ist?
Die NLL hat zum Ausdruck gebracht, dass der MA sowohl dem NLL als auch dessen Vertreter unterstellt ist.
NLL im Urlaub = MA ist dem Vertreter unterstellt NLL im Haus = MA ist NUR der NLL unterstellt (so wäre es m.E. korrekt)
Sollte es Probleme damit geben, fällt sowas in den Aufgabenbereich des BR?
Community-Antworten (1)
15.07.2014 um 11:34 Uhr
Nicht unbedingt - allerdings könnte sich der betroffene AN beschweren und den BR um Hilfe bitten, wenn es Probleme gibt.
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