BR-Vorsitz im Urlaub, gelten Schreiben der GL trotzdem als zugestellt?
Guten Tag ihr fleissigen Forer!
Frage: BR-Vorsitzender und Stellvertreter waren im genehmigten Urlaub, bei Rückkehr zur Arbeit liegt eine Mitteilung vor, man wolle Herrn X einstellen, Arbeitsbeginn soll noch vor unserem Urlaubsende sein. Der mann arbeitet auch schon. Der Betriebsrat wird um Zustimmung gebeten.
Wir haben keine Vertreterregelung mit der GL (für den BR-Vorsitz im Fall der Abwesenheit), also gilt der Brief mit unserem ersten Arbeitstag erst als zugestellt, oder?
Wir würden hier gerne tätiog werden, hoffen aber noch auf eine Bestätigung, um uns nicht lächerlich zu machen.
Danke für Eure Mühe!
Community-Antworten (4)
16.09.2010 um 13:00 Uhr
Hallo zackibossi, das Sekretariat wird ja wohl wissen, dass BRV und VertreterIn in Urlaub waren. Wer hat dann die Anhörung erhalten? Die Frist beginnt mit Erhalt der Anhörung, nicht mit dem Eingang in einen Postkorb.
16.09.2010 um 13:36 Uhr
Die Vertreterregelung ergibt sich aus dem BetrVG. Das sieht aber nicht ungeschicktes Handeln oder nicht Planen des BR vor. Da hat der BR dann ggf. Pech und versäumt seine Fristen.
Ach ja, Urlaub bedeutet nicht zwangsweise Verhinderung. Sie können also trotzdem zur BR-Sitzung einladen und kommen, es ist halt nur Freizeit, also kein § 37 (3).
Was würdet ihr bei einer Kündigung machen? Auch Urlaub und abwarten?
16.09.2010 um 14:05 Uhr
@pfeilenbogen Nach Fitting §25 RN17 ist Urlaub ein Verhinderungsfall, sofern das BRM nicht ausdrücklich sagt, daß es an den Sitzungen teilnehmen möchte.
Wenn keine Vertretungsregelung getroffen ist, dann hat der BR zu dieser Zeit keinen, der ihn nach aussen vertritt, also hat der AG auch keinen Ansprechpartner und kann dem BR m. E. rechts- und fristwirksam keine Anhörung zustellen. Es ist natürlich sehr ungeschickt, daß BRV und Stelli gleichzeitig in Urlaub gehen. Und dann nicht mal ind er GO ne Vertretungsregelung...
Habt ihr denn etwas gegen die Einstellung, mal so gefragt??
16.09.2010 um 14:08 Uhr
Danke für ocbin und pfeilenbogen.
Die zwei Antworten zeigen das Dilemma, das uns seit Jahren begleitet. So konträr waren auch die Antworten, die wir bei Schulungen erhielten. Hätten wir Betriebsferien, und der GANZE Laden ist dann zu, wäre der Fall wohl klarer.
Leider ist es so, dass in den einzelnen Arbeitsverträgen (kein TV) steht, der Urlaub sei in den "Spielzeitferien" zu nehmen (wir sind ein Privattheater). Dadurch sind fast immer alle wochenlang gleichzeitig weg. Es bleibt aber eine kleine "Notbesetzung" (auch im Personalbüro), und kleinere Teile des Betriebs arbeiten trotzdem.
Selbst wenn wir dazu eine Regelungsabrede / Betriebsvereinbarung treffen bzw. abschließen: Was soll denn da reingeschrieben werden? Wir kommen hier irgendwie nicht weiter, ohne dass die Urlaubsregelung geändert werden müsste. Und ich kann doch nicht verlangen, dass der komplette BR im Urlaub Gewehr bei Fuß steht, falls einmal was ist. Und das auch noch unentgeltlich.
Nochmals Danke für jeden Tipp!
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