GBR ohne Vorsitz und Stellvetreter
Hallo zusammen, bei uns hat sich gerade eine schwierige Situation ergeben. Heute morgen sind unser Vorsitzender und sein Stellverteter von Ihrer Position zurück getreten. Unklar ist derzeit ob nur als Vorsitz / stellv. Vorsitz oder inkl. Amt. Es gibt keinen zweiten Stellvertreter.
Vorsitz und Stellv. sind automatisch im Betriebsausschuss. Gilt das für die Position oder der Person? Sind beide nun auch nicht mehr im Betriebsausschuss, da sie nicht mehr Vorsitz / Stellv. sind? Oder auf Grund der Person doch noch darin?
Nun meine Fragen: Ist es richtig das der Betriebsausschuss der Ansprechpartner der Geschäftsführung ist bis eine Neuwahl stattfindet?
Wie werden wir jetzt schnell wieder arbeitsfähig bzw. handlungsfähig? Als erstes klären wir ab ob beide nur die Position oder ihr Amt nieder gelegt haben. Und dann?
Ein Problem ist ebenfalls die Stimmenverteilung. Die beiden zurück getretenen vertreten den Betrieb mit den meisten Mitarbeitern. Alle anderen erreichen zusammen nicht diese Summe. Kann dieser Betrieb die weitere Handlungsfähigkeit behindern?
Community-Antworten (4)
25.03.2021 um 13:53 Uhr
Siehe §27 (1) BetrVG. Vorsitzende und Stelli sind Ausschussmitglieder. Ohne Vorsitzende seid Ihr "kopflos". Sprachrohr des BR ist immer die/der Vorsitzende. Das BetrVG ist in diesen Fragen eigentlich gut verständlich.
25.03.2021 um 14:40 Uhr
Frage: Meinst du jetzt BR oder GBR? Der GBR hat keinen Betriebsausschuss nach BEtrVG § 27 Abs. 1 sondern ist quasi selber ein Ausschuss der weitere Ausschüsse bilden kann.
Wenn der GBR Vorsitzende und der Stellv. GBR Vorsitzende gleichzeitig zurücktreten und in der GO keine weiteren Stellvertreter bzw. Ansprechpartner für den Fall benannt sind sehe ich ein Selbstzusammenkunftrecht jedes GBRM, d.h. jedes GBRM kann die anderen zu einen Sitzung zur Wahl eines neues GBRV / StvGBRV einladen.
25.03.2021 um 15:07 Uhr
Ich meine tatsächlich GBR. Verstehe ich es richtig das der GBR keinen Betriebsausschuss nach §27 bilden darf? Wer ist dann ASP der Geschäftsführung solange kein neuer Vorsitz gewählt wurde?
25.03.2021 um 16:01 Uhr
Die jeweils im Unternehmen tätigen Betriebsräte (BR-Vorsitzende) sind die Ansprechpartner der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat, der nach der Zahl der wahlberechtigten AN größte Betrieb hat zur Wahl des GBR und stellv. GBR einzuladen für eine Neuwahl, es sei denn es gibt im aktuellen GBR noch genügend Ersatzmitglieder dann wird aus deren Mitte wieder ein Vorsitzender und Stellvertreter gewählt........ danach können weitere BR-Mitglieder in den GBR entsendet werden.
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