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Probe arbeiten

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ParagReiter
Nov 2016 bearbeitet

Hi Wir haben immer öfter Info vom AG über Leute die bei uns "Probe" arbeiten kommen. In der Regel so 2 bis 5 Tage manchmal auch 2 Wochen. Wenn das vom Arbeitsamt kommt geht das nach §46 Abs.1S.1Nr.2 SGB III und ist unserer Meinung nach OK. Aber die anderen? Ist das Legal? Wie siehts dabei mit Versicherung der Probanten aus? Geld bekommen die keines für ihr arbeiten.

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Community-Antworten (1)

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pfeilenbogen

16.09.2010 um 11:57 Uhr

Lese einmal hier:

Grundwissen Arbeitsrecht, Teil 8 - Arbeit auf Probe - passt der Neue in die Firma? http://www.computerwoche.de/management/compliance-recht/1927425/

Der Betriebsrat muss handeln Unentgeltliches Probearbeiten im Betrieb: Wie JAV und Betriebsrat gegen diese Unsitte vorgehen können http://www.dgb-jugend.de/dgb_jugend/newsletter_soli/artikel_suchen/soli-artikel_2010/soli-artikel_6_10/der_betriebsrat_muss_handeln

Aufgepasst: Probearbeit http://www.dgb-jugend.de/dgb_jugend/newsletter_soli/artikel_suchen/soli-artikel_2010/soli_artikel_5_10/aufgepasst_probearbeit

Fazit: Also BR hier die Einstellung und somit die Mitbestimmung feststellen und beim AG die entsprechenden Mitbestimmungsvorgänge verlangen und dann überlegen ob ihr diesen zustimmen könnt.

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