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Genehmigung neuer Dienstzeiten auf Probe in BR-Sitzung ?

B
birwein
Jan 2022 bearbeitet

Guten Morgen, die Notaufnahme soll neue Dienstzeiten zur Probe bekommen. Heute habe ich als stv. Betriebsratsvorsitzende von dem Geschäftsführer ein Schreiben bekommen, indem er um die Genehmigung dieser "Probezeiten" bittet. Muß ich diese Genehmigung in einer Betriebsratssitzung abstimmen lassen? Diese Dienstzeiten sind mit den Mitarbeitern abgestimmt. MIt freundlichen Grüßen Birwein

3.020011

Community-Antworten (11)

R
Rollie

05.07.2006 um 11:02 Uhr

Du willst genehmigen und später den BRM verklickern, das Du Dein o.K. gegeben hast ?

B
birwein

05.07.2006 um 11:14 Uhr

Nein, ich weiß nicht, wie ich mit der Genehmigung zu verfahren habe. Die Mitarbeiter in der Notaufnahme sind einverstanden mit den Diensten. Wir haben aber eine gültige Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten. Diese wird daber nun durch diese Probeeinführung ja missachtet, meines Erachtens. Was muß ich nun also tun? Abstimmen lassen in BR-Sitzung oder im Betriebsratsausschuss besprechen?. Weiß halt nicht, was ich nun damit machen muß,rechtlich gesehn.Ist das jetzt klarer formuliert?

B
betriebsratten

05.07.2006 um 11:20 Uhr

Könnte man im BR Gremium, aber auch nur dort, zeitlich befristet zustimmen. Ansonsten sollte dann die BV geändert werden.

V
viktor

05.07.2006 um 11:54 Uhr

Ja - Du musst abstimmen lassen, dass von der BV abgewichen werden kann. Wenn dies die Mehrheit findet, erteilst Du die Zustimmung zur Änderung. Auch ich würde hier einen Testlauf vereinbaren und wenn dieser erfolgreich verläuft, die BV ändern.

F
Fayence

05.07.2006 um 12:17 Uhr

Was ist eine BV? Eine übereinstimmende Willenserklärung von AG + BR!!

Und jetzt soll durch eine einseitige Willenserklärung = BR-Beschluss von dieser BV abgewichen werden können?? Kann doch wohl nicht ganz richtig sein.

Wenn dieser Probeeinführung zugestimmt werden soll, kann dieses m.E. nur und ausschliesslich durch eine Änderung dieser BV geschehen, z.B. durch einen entsprechenden Anhang. Wobei auch diese Vereinbarung von AG + BR zu unterschreiben ist.

B
birwein

05.07.2006 um 12:38 Uhr

Das ist ja keine einseitige Willenserklärung. Die GL, der AG hat mir das ja zukommen lassen. Also kam der Vorschlag von ihm, ist somit von Ihm befürwortet und wir nehmen dann nach § 87 Abs 1 Nr 3 unsere Mitbestimmung wahr. Und zwar auf einer Betriebsratssitzung oder? Außerdem stellt das ja nur eine zeitliche begrenzte Änderung dar. Er schreibt mir , das dann zu gegebener Zeit die BV geändert werden muß.

V
viktor

05.07.2006 um 12:39 Uhr

Mich stört die übermäßige Korrektheit. Wenn der AG schriftlich anfragt, ob man probeweise von einer Betriebsvereinbarung abweichen kann und ob der BR dem zustimmt und dieser antwortet schriftlich, dass dies der Fall ist, ist doch dem Schrifttum genüge getan. Das ist auch keine einseitige Willenserklärung. Da braucht man nun doch wirklich kein großes Dukument anfertigen. Die Zeit des Probelaufs kann man dann gut nutzen, die bisherige Betriebsvereinbarung zu überarbeiten und nach dem Probelauf eine neue geänderte Betriebsvereinbarung abzuschließen, die der Form des BetrVG genüge tut.

Praktische Lösungen sind gefragt! Sicherlich kommt es dabei auch auf das betriebliche Miteinander an und wie die Betriebsparteien bei allen Gegensätzen miteinander auskommen.

B
birwein

05.07.2006 um 13:17 Uhr

Ich bin doch neu in dem Amt. Möchte nur wissen, kann ich dem einfach zustimmen oder muß ich das gesamte Gremium da erst fragen und abstimmen lassen. Möchte da nichts falsch machen.

F
Fayence

05.07.2006 um 13:19 Uhr

Tut mir leid! Da eine BV einen verbindlichen Charaktar für alle Beteiligten hat, sehe ich absolut kein Problem darin, eine abweichende Regelung auf einem Blatt Papier festzuhalten und dieses als Anhang zur BRV von AG+BR unterschreiben zu lassen. Zumal sich alle Beteiligten einig sind!

Was ist, wenn dieser Probelauf dann doch dem ein oder anderen AN sauer aufstösst? Kann er sich dann nicht mehr auf die gültige BV berufen, nur weil AG + BR in getrennten Schriftstücken ihren übereinstimmenden Willen erklärt haben?

Von mir aus bin übermässig korrekt, höre vielleicht auch Flöhe husten, aber wenn schon, sollten solche Ideen auch zu Ende gedacht werden!

D
DerOlli

05.07.2006 um 13:24 Uhr

Aus irgend einem Grund ist die Frage von Birwein immer noch nicht beantwortet worden. Also jetzt ich, ja du musst das vorher im Gremium absprechen und beschliessen lassen. Aller Anfang ist schwer!

B
birwein

05.07.2006 um 13:37 Uhr

Vielen Dank Euch allen. Ist halt nicht ganz so einfach, wenn man noch keine Schulungen hat und die 1. Vorsitzende noch immer krank bzw jetzt im Urlaub ist. Finde dieses Forum aber total klasse und habe schon viel mitgenommen. Danke nochmal.

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