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Einstellung zur Probe - geht ohne Zustimmung des BR in unbefristete Festeinstellung über?

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Juergen56567
Jan 2018 bearbeitet

Der Personalausschuss stimmte einer Einstellung zur Probe zu (Abteilungsleiter). Es stellt sich heraus, das diese Person die Abteilung umstrukturieren soll, Qualifikationsmaßnahmen sollen den MA angeboten werden. Anscheinend sieht diese Person jedoch die Notwendigkeit, einige Mitarbeiter zu ersetzen und will diese durch nicht feine Gesten, was schon an Mobbing grenzt, aus der Abteilung heraus haben. Auf Anfrage des BR wurde vom AG mitgeilt, das die "Auf Probe" eingestellte Person nach ca. 3 Mon. Probezeit einen festen Arbeitsvertrag bekommen hätte. Dem BR wurde der Übergang zur Festeinstellung nicht mitgeteilt, er wurde nicht dazu gehört. Ist es rechtens, dass eine Probeeinstellung ohne Anhörung oder Zustimmung des BR in unbefristet übergeht, was können wir noch gegen die Festeinstellung noch unternehmen? Danke

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Community-Antworten (16)

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Lotte

05.02.2007 um 12:26 Uhr

Juergen, das kommt ein wenig darauf an, wie der Abteilungsleiter zu seiner unbefristeten Stelle gekommen ist: a) hat der AG ihn am Ende der Probe unbefristet eingestellt, dann hätte er den BR m.E. nach §99 BetrVG beteiligen müssen, wenn es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt. oder b) hat der AG vergessen eine Absprache mit dem Abteilungsleiter zu treffen und dieser hat ohne AV über die Zeit des Probearbeitsverhältnis hinaus bei Euch gearbeitet und somit ein juristisches Recht auf einen unbefristeten AV, bleibt der BR mit seinen MBR m.E. auf der Strecke.

Bei a) würde ich §101 des BetrVG anwenden wollen, wenn Ihr denn für den Abteilungsleiter zuständig seid. Sprich: Wenn er KEIN leitender Angestellter ist.

K
Kölner

05.02.2007 um 14:18 Uhr

@Jürgen56567 Vielleicht gilt bei Euch ja ein TV, der genau dazu was regelt...

L
Lotte

05.02.2007 um 14:36 Uhr

Kölner, kennst Du einen TV, der dazu etwas regelt??

K
Kölner

05.02.2007 um 14:40 Uhr

@Lotte Jepp. Der TVöD...

L
Lotte

05.02.2007 um 14:41 Uhr

Kölner, da bist Du Dir ganz sicher?

K
Kölner

05.02.2007 um 14:51 Uhr

@Lotte Naja...relativ! Reicht Dir das?

L
Lotte

05.02.2007 um 14:56 Uhr

Kölner, Mist, der Stick ist weg.... ;-))

... glaubst Du? ;-)

L
Lotte

06.02.2007 um 08:57 Uhr

Kölner, glaube ja immer noch, dass Du 83 bist und in Deiner Wohnung überall Zettel mit Gesetzen, §§ und TVs hängen. Außerdem bin ich mir mittlerweile sicher, dass Du mit Ramses in einer Alten WG wohnst ;-))) :

Es ist der §31 des TVöD

B
BIM

06.02.2007 um 12:30 Uhr

Ist es nicht möglich Einsicht in den AV zu nehmen bzw. Auskunft über die Befristung zu erhalten? Ansonsten kann ich auch nur sagen, dass eine Festeinstellung nicht ohne Zustimmung des BR funktioniert und im Falle einer Befristung also die Einstellung nicht rechtens ist

J
juergen56567

06.02.2007 um 12:50 Uhr

Es geht um eine Einstellung zur Probe, nicht um eine befristete Einstellung. Bei einer befristeten Einstellung wäre der Sachverhalt klar. Wir gehen zur Zeit dem 1. Hinweis von Lotte a.) nach, da der AG innerhalb der vereinbarten Probezeit von sich aus in ein ordentliches Arbeitsverhältnis gewandelt hat, ohne den BR zu informieren. Wäre die Probezeit abgelaufen, wäre das o.k, aber in der Probezeit ohne BR ineine unbefristete Einstellung zu ändern ???

L
Lotte

06.02.2007 um 13:17 Uhr

Juergen, was ist eine Einstellung zur Probe?

K
Kölner

06.02.2007 um 13:19 Uhr

eine einstellung, die befristet ist und automatisch endet. das ganze halt noch zur probe.

L
Lotte

06.02.2007 um 13:32 Uhr

Kölner, genau, TzBfG §14 (1) Punkt 5.

Aber Jürgen schrieb doch "Es geht um eine Einstellung zur Probe, nicht um eine befristete Einstellung."

Was ist also für Jürgen eine Einstellung zur Probe???

K
Kölner

06.02.2007 um 14:53 Uhr

@Lotte Dann musst Du doch den Jürgen123456677 fragen. Was er in diesem Zusammenhang in eine Einstellung zur Probe noch reininterpretiert, weiss ich nicht!

Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtslexikon: "Arbeitsverhältnisse zur Probe sind [...] stets befristet und enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Wer also einen Vertrag auf Probe abschließt, hat nicht diese Zeit als Probezeit. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, kann der Vertrag nicht vorab gekündigt werden."

J
juergen56567

06.02.2007 um 15:00 Uhr

Also, Einstellung zur Probe geht nach Ablauf der Pobezeit automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Innerhalb der Probezeit gelten die entsprechenden Regeln. Verkürzt der AG die vorher bekannte Dauer der Probezeit, entspricht das nicht mehr den, dem BR vorgestellte und durch den genehmigten Tatsachen und sollte unserer Meinung nach das MBR des BR beachten. Eine Einstellung zur Probe befristet ist eine befristete Einstellung zur Probe. Die Einstellung endet mit der Befristung, eine Verlängerung, oder festeinstellung ist Mitbestimmungspflichtig.

K
Kölner

06.02.2007 um 15:17 Uhr

@Jürgen Helfe mir mal bitte auf die Sprünge: Warum macht der AG so einen Quatsch? Hat dieser Euch etwas vorgegaukelt?

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