Kein Urlaubanspruch wegen Arbeitsvertrag auf Probe
Hallo!!!
Bei uns ist ein Mitarbeiter mit einem AV für 6 Monate "auf probe" eingestellt worden. Nun sind die 6 Monate vorbei und der MA fängt woanderst an. Als er nach seinem Urlaub fragte, den er sich auszahlen lassen wollte, sagte man ihm dass er keinen Anspruch auf Urlaub hat weil er einen AV auf Probe hat. Ist das denn wirklich so? Was ich nicht glauben kann. Auch wenn er auf Probe eingestellt worden ist hat er doch den gleichen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.
Community-Antworten (2)
21.10.2008 um 17:51 Uhr
Ja, er jat einen gesetzlichen Anspruch auf urlaub.
Anteilig steht urlaub dem Arbeitnehmer auch schon in der Probezeit zu, wenn dies zuvor abgesprochen wurde. Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht aber erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate lang besteht. In der Praxis heißt das oft, dass in der Probezeit eine Urlaubssperre verhängt wird.
Nach sechs Monaten kann der Urlaub genommen werden, liegt ein Jahreswechsel dazwischen, wird der Urlaub in solchen Fällen auch komplett ins nächste Jahr übertragen. Wird während der Probezeit die Kündigung ausgesprochen, können die zuvor angesammelten Urlaubstage auch ausbezahlt werden - oder aber, der Mitarbeiter wird am Ende der Probezeit entsprechend beurlaubt.
21.10.2008 um 18:42 Uhr
Ergänzend zu Magentas Posting:
Siehe Bundesurlaubsgesetz (aka Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer), §§ 4 und 5.
Gruß khel
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