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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

0,10€ als Ausgleich für finanzielles Risiko?

B
Brentan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Meine Frau Arbeitet über eine zeitarbeitsfirma auf 400€ Basisin der Kasse eines recht großen Dicounters.

In ihrem Vertrag steht das sie bei Negativen Differenzen in der Kasse über 10€ Persönlich dafür aufkommen muß und das dieses Risiko mit 0.10€ mehr im Stundenlohn abgegolten ist.

Meine Frage ist ob das rechtmäßig mit den 0,10€ oder vielleicht nicht Verhältnismäßig.

Um auf ihre 400€ zu kommen macht sie nur ca 58 Stunden im Monat. um mit den 0,10 € auf 10€ zu kommen muß sie also 100 Stunden arbeiten!!

Desweiteren gibt es eine Klausel das die Haftungsbeschränkung ausser Kraft gesetzt wird. Das soll heißen das es keine Haftungsgrenze für Differenzen in der Kasse gibt und wenn zb 10.000 € in der Kasse fehelen würden müsste sie die zahlen. Ist das nicht Sittenwidrig?? Bei den Festen Mitarbeitern des Discounters gilt die Haftungsgrenze!!

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Community-Antworten (1)

L
lolli

15.09.2010 um 10:03 Uhr

Hallo Brentan, versuch es mal mit Google,Stichwort Mankogeld, es wundert mich immer wieder, dass Arbeitsverträge unterschrieben werden und nachher lametiert. Sorry

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