Corona /Attest MNS/Freistellung/Risiko für Kollegen*Innen
Hallo ihr lieben,
also folgender Sachverhalt:
Wir sind ein Dienstleister (Telefonische Anfragen von Kd. bearbeiten) Seit Corona wurden Remote-Arbeitsplätze für ca. 30% der Belegschaft geschaffen (viele wollen auch nicht von zu Hause aus arbeiten, kommen gerne in die Firma) Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung, Anweisungen dazu sind den Kollegen*Innen bekannt (regelmäßige Desinfektion des Platzes/der Hände) MNS müssen getragen werden, sobald man seinen Platz verlässt, (in Pausenräumen wird auf Abstand geachtet nur eine gewisse Anzahl an Personen erlaubt, man darf am Arbeitsplatz essen und die Pausen verbringen, dort kein MNS notwendig.) Arbeitsplätze sind so angeordnet, dass genügend Abstand eingehalten werden kann. MNS wird also gemäß Anweisung 'nur' vom Eingang bis zum Platz getragen, und auf dem Weg vom Platz zur Toilette/den Pausenräumen und zurück im Höchstfall also jeweils für 2 Minuten.
Kollege mit schwerer Neurodermitis und Asthma hat nun ein ärztliches Attest erhalten, dass er den MNS nicht tragen muss. Remote Arbeit lehnt er ab weil a) keine ausreichende DSL-Leitung und b) ihm die sozialen Kontakte fehlen würden. Auch ein (vom AG geordertes) Visier zu tragen für diese kurzen Zeiträume, um wenigstens ein wenig für den Schutz der anderen zu sorgen, hält der Kollege für absolut unzumutbar.
Nun wollte der AG sein Hausrecht geltend machen, und den Kollegen bezahlt freistellen, da er natürlich ein enormes Risiko für alle anderen anwesenden Kollegen*Innen darstellt. Kollege desinfiziert sich auf Grund seiner Erkrankung nicht die Hände, hält aber auch keinen Abstand, hustet in seine Hand, ist also eh schon recht resistent, was die Sicherheitsmaßnahmen betrifft. Der Kollege ist nämlich nach einem Gespräch mit der SBV überzeugt , dass er im Recht ist, und verweigert sich entsprechend (gerade was das Visier betrifft).
Problem ist, das unser AG hier (kein leitender Angestellter, lediglich Unitleiter) Rücksprache mit der übergeordneten Stelle (Geschäftsführung) halten muss, die diese Freistellung nicht genehmigen wollen. (Ist ja mit Kosten verbunden.)
Ich bin mir ziemlich sicher, dass alleine das Risiko, dem alle anderen Kollegen*Innen ausgesetzt sind, eine Freistellung rechtfertigen würde. Oder aber der Kollege zumindest das Visier tragen müsste.
Wir haben hier also den Kollegen der sich gg. alle Sicherheitsmaßnahmen sperrt, und eine GF die sich ebenfalls verweigert.
Wie seht ihr das? Wie sind eure Erfahrungen dahingehend? Habt ihr Tipps, was man hier tun könnte? Onkel Google ist hilfreich, aber hier scheitere ich gerade gnadenlos.
LG Unlieb
Community-Antworten (2)
15.10.2020 um 15:03 Uhr
Betriebsanweisung zum Tragen MNS erstellen und bei Verstößen die gängigen arbeitsrechtlichen Eskalationsstufen zünden. Attest des Arztes ist ziemlich uninteressant. Ich kann einen Bauarbeiter auch nicht von der Helmpflicht befreien, weil er dann juckende Kopfhaut bekommt. Ich kann ihm nur attestieren, dass er keinen Helm tragen sollte. Dann ist er weiterführend für seinen Beruf schlichtweg nicht mehr geeignet. Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass im Arbeitsvertrag das Recht auf soziale Kontakte verankert wurde.
15.10.2020 um 15:45 Uhr
Der AN befindet sich hier auf sehr dünnem Eis; das zudem schon Risse zeigt Er hat hier ein Attest vom Arzt das er den MNS nicht tragen kann während der Arbeit. Soweit ok und der AG muss dem Rechnung tragen. Der AN weigert sich aber ein Visier zu tragen das der AG zur Verfügung stellt. Das er dieses Visier nicht tragen kann während der Arbeit, dazu hat der AN kein Attest. Demnach kann der AG dies Aufgrund seines Weisungsrecht nach §106 Gewerbeordnung verlangen. (Mittbestimmung des BR beachten). Weiter verstößt der AN noch nach den weiteren Hygienerichtlinien, wie das desinfizieren der Hände und der Arbeitsmaterialien. Der AG muss in hier nicht bezahlt frei stellen. Er kann ihn jedoch unbezahlt frei stellen. Und muss dies wahrscheinlich auf um seine Fürsorgepflicht den anderen AN gegenüber nach zu kommen. Er könnte dem AN hier zusätzlich noch eine Abmahnung erteilen und ihn im schlimmsten Fall Kündigen:
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