Abgeltung Überstunden durch Messetätigkeit - Kann der Kollege ggf. den Einsatz ablehnen?
Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage. Ein Kollege soll demnächst auf einer Messe präsent sein. Die Messe dauert 8 Tage und hat jeden Tag 8 Stunden geöffnet. Der Kollege hat einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden die Woche von Montags bis Freitags. Im Arbeitsvertrag steht drin, daß die Arbeit auch ausserhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann. Außerdem gibt es einen Absatz über Überstunden/Mehrarbeit. Überstunden/Mehrarbeit, sowie die Kompensation sind im voraus mit dem Vorgesetzten abzustimmen.
Was kann der Kollege tun, wenn es zu keiner Einigung über die anfallenden Überstunden kommt. Kann er ggf. den Einsatz ablehnen? Können wir als Betriebsrat ggf. die Mehrarbeit mit der Begründung ablehnen, daß keine Einigung mit dem Kollegen erfolgt ist?
Der Kollege hat dadurch, daß er eine Woche nicht zuhause ist zu organisieren, wo sein Haustier bleibt (klingt vieleicht ein bischen blöd, ist aber ein finanzielles Thema für den Kollegen)
Community-Antworten (1)
05.02.2007 um 15:33 Uhr
Vertraglich ist doch eine 30 Stunden Woche vereinbart. Daher fallen erhebliche Überstunden an und entweder sind diese zu vergüten oder durch entsprechenden Zeitausgleich auszugleichen. Wobei die Anreise teilweise auch schon zur Arbeitszeit gehört ( Thema Bahnanreise ).
Und der Wochenendeinsatz ist durch den BR Mitbestimmungspflichtig und ohne Zustimmung nicht zulässig.
Selbstverständlich kann der Kollge der Einsatz ablehnen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Und auch ihr als BR habt darüber zu wachen, daß eine Entschädigung oder Zeitausgleich gewährt wird. Ansonsten könnt ihr diesen Einsatz ablehnen.
Und schließlich möchte der AG etwas und sollte schon eine Bonbon für den Einsatz anbieten.
PS: Bezüglich des Haustiers würde ich Kollegen fragen, das hat sich bei uns bewährt.
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