Erstellt am 14.09.2010 um 18:19 Uhr von pfeilenbogen
morgenrot
Dieses wäre eine Frage an Verdi.
Doch ich denke, etwas was nicht vorhanden ist kann man nicht ergänzen. Somit würde diese BV erst mit Abschluss des Haustarifvertrages in Kraft treten, da Gültigkeitsvoraussetzung.
Erstellt am 15.09.2010 um 00:05 Uhr von paula
ohne genauen Text der BV ist das alles Kaffeesatzleserei und bringt nichts! Was sagt den verdi?
Erstellt am 15.09.2010 um 11:30 Uhr von zyklus
Hi,
ist ver.di denn auch zuständig?
Oder ist ver.di noch in der Prüfung des Haus-TV?
zyklus