Neueinstellung mit Vergütung unterhalb des Haustarifvertrages
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Zur Situation: Wir haben einen Haustarifvertrag, der vom Arbeitgeben vor etwa 9 Monaten gekündigt wurde. Da Verhandlungen über einen neuen Haustarifvertrag gescheitert sind, ist der alte meines Erachtens noch in der Nachwirkung. Bis zum 31.05 gab es auch eine Betriebsvereinbarung zu Neueinstellungen, die jetzt aber ausgelaufen ist. In der Vergangenheit hat der Arbeitgeber zeitweilig versucht Neueinstellungen vorzunehmen, dabei aber die Vergütung unterhalb der im Haustarifvertrag festgelegten Summen vereinbart. Der BR hat dies immer mit Hinweis auf die Bertiebsvereinbarung Stellenausschreibung gerügt, die gilt jetzt aber nicht mehr. Der Arbeitgeber will jetzt eine Person einstellen, die diesen Monat ihre Ausbildung bestanden hat, was ja erst mal positiv ist. Diese möchte die Stelle auch zu den ihr angebotenen Konditionen antreten, was wir ja auch nicht verhindern möchten. Die vereinbarte Vergütung liegt aber um etwa 25% unter der im Haustarifvertrag festgelegten Summe. Welche Möglichkeit haben wir als BR damit umzugehen? Wir wollen diese Einstellung nicht verhindern, aber auch keinen Präzedenzfall schaffen für Einstellungen unterhalb des Haustarifvertages, den wir einfach nur hinnehmen. Bin für jede Hilfe dankbar.
Community-Antworten (3)
08.06.2006 um 13:06 Uhr
Da beist sich natürlich was, Tarifvertragspartei ist natürlich in erster Linie die Gewerkschaft, warum habt ihr keinen Tarifvertrag mehr und warum zwingt die Gewerkschaft nicht den AG mit ihr zu verhandeln?
Die Nachwirkung des Tarifvertrages bezieht sich, meines Wissens nach, auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Ihr könnt ja der Einstellung zustimmen, aber der Eingruppierung/ Entlohnung widersrechen, mit dem Hinweis, das hier eine ungerechtfertigte Benachteiligung vorliegt.
08.06.2006 um 16:01 Uhr
Danke Frank B. das mit dem Tarifvertrag ist eine lange Geschichte. Arbeite in einer Branche die nur bedingt von einer Gewerkschaft vertreten wird...zu wenige organisierte Mitglieder um für Gewerschaft interessant zu sein...etc. Wir sind aber dran. Nun zu deiner Antwort. Die Betriebsratsvorsitzende sagt, es gäbe ein Urteil des Oberlandesgerichtes nach dem der gekündigte Haustarifvertrag auch für Neueinstellungen anzuwenden ist, solange noch kein neuer existiert. Dein Vorschlag zuzustimmen, aber die Entlohnung zu rügen war auch mein Vorschlag, unsere BR-Vorsitzende meinte aber dazu man könne dies nicht. Ihrer Meinung nach kann man nur zustimmen oder Rügen, womit man dann aber gleichzeitig auch ablehnt.
08.06.2006 um 16:34 Uhr
@Sanne Ich bin davon überzeugt, dass der AG dies genau so machen kann, wie er es macht! Der Haustarifvertrag ist gekündigt, die Nachwirkung bezieht sich nur auf die Altverträge. Jeder neue AN wird unter diesem Tarif bezahlt werden können. Warum soll ein BR auch widersprechen können? Dann wäre die Kündigung des alten Haustarifvertrages auch sinnlos für den AG!
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