Veränderungen im Zeiterfassungprogramm - Mitbestimmung?
Hallo Zusammen,
wir nutzen ein Zeiterfassungprogramm, bei dem der Mitarbeiter seine Kommen- und Gehenzeiten selbstständig am PC erfasst. Der Einführung des Programms hat der BR dazumal zugestimmt, eine BV erschien bisher nicht nötig. So weit so gut. Das Programm sah bisher vor, dass man Dienstgänge - also Zeiten, die man außerhalb des Bürogebäudes arbeitet - gesondert bucht. Dieses Angebot ist im Programm Standard. Das u.a. unter dem Gesichtspunkt sicher sinnvoll, dass man in einem Evakuierungsfall nicht unsinnig nach Mitarbeitern sucht, die garnicht im Haus sind. Dieses Jahr haben wir uns mit der Geschäftsleitung über eine BV Mobiles Arbeiten verständig. Nun ist diese Woche ein Button aufgetaucht, der es erlaubt, auch diese Zeiten gesondert zu buchen und es wurde quasi angeordnet, das auch zu tun. Wir sind jetzt etwas unentschlossen, ob wir darauf anspringen sollten, dass man das nicht wenigstens vorher mal mit uns besprochen hat. Andererseits ... wer mobil arbeitet, ist halt auch nicht im Haus ... also gut zu wissen und muss man da jetzt wirklich Drama drum machen?
Community-Antworten (3)
03.09.2021 um 16:32 Uhr
Ob Ihr da ein Drama draus machen sollte, müsst Ihr wissen. Ja, einfach etwas zu ändern geht natürlich nicht ... von daher kann ich nachvollziehen, wenn jemand beim AG jetzt "Stress" macht ... aber auch wenn man sagt "naja ...".
03.09.2021 um 17:18 Uhr
Für mich ist das eine Erweiterung der Arbeitszeiterfassung auf das Mobile Arbeiten. Ist nach meiner persönlichen Auffassung nicht ganz falsch. Auf jeden Fall kann der AG nicht einfach den Button einführen. Daher solltet ihr bis ihr euch geeinigt habt, auf Unterlassung pochen. Und wenn es jetzt nötig sein sollte, dann schließt ihr jetzt halt eine BV Arbeitszeiterfassung ab.
04.09.2021 um 11:04 Uhr
Moin,
ich würde das sehr vom allgemeinen Verhältnis zum AG abhängig machen, wie ich da reagiere. Ist das Verhältnis eigentlich gut kann ich den AG freundlich darauf hinweisen, dass das eigentlich mitbestimmungspflichtig wäre, wir dem aber auch positiv gegenüberstehen. Man kann da auch gleich anmerken dass man es als sinnvoll ansehen würde, wenn man eine BV zur Arbeitszeit und deren Erfassung abschließt.
Hab ich dagegen eher Stress mit meinem AG, weil er permanent trotz Ermahnung meine Rechte verletzt, dann kann man das auch durchaus als Aufhänger nehmen, um ihm mal seine Grenzen zu zeigen.
Aber wie gesagt, das ist eine individuelle Entscheidung.
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