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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

S
stixer1
Nov 2016 bearbeitet

Moin Moin Zusammen, aufgrund einer " Personalbedarfsanpassung " für den Funktionsbereich der Fachkräfte für Arbeitssicherheit -FASI- ergeben sich für unseren Regionalbereich ab dem 1.1.2009 personelle Veränderungen mit Veränderungen in den örtlichen bzw. betrieblichen Zuständigkeiten. Der AG muß meines erachtens nach den FASI gem. §5 AsiG neu bestellen. Wo kann ich nachlesen, ob er mir den Vorgang zur Mitbestimmung(Unterschrift) vorlegen muß

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

14.01.2009 um 09:11 Uhr

Stixer, Ihr habt nach § 9 (3) ASiG ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung.

K
Kölner

14.01.2009 um 10:18 Uhr

@Lotte So ganz sicher bin ich mir in diesem Fall nicht: Hier scheint es mir mehr nach einer Veränderung der Zuständigkeiten der bestehenden SiFas zu den einzelnen Betriebsteilen auszusehen.

Interessanter ist der Fall dann hinsichtlich § 99 BetrVG

L
Lotte

14.01.2009 um 15:35 Uhr

Kölner, stimmt, dann würde es über Versetzung nach § 95 (3) BetrVG und dann § 99 BetrVG gehen

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