Schulungszeiten und ihre Anrechnung auf Arbeitszeit, Nachfrage auf Kölners Antwort auf Beitrag 48140
Liebe Leute, ich habe 40h Vertrag mit Gleitzeit und war von Mo.-Do. auf BR-Seminar (20 min/4km von Firma entfernt). Seminar dauerte am Mo von 13-19.00, am Di und Mi von 9.30-17.00 und am Do. von 9.30-13.00. Am Di habe ich von 10.30-12:30 in der Firma gearbeitet, am Do. von 14.30-18.00. Diese beiden Arbeitszeiten sind beim Arbeitgeber bereits erfasst. Nun muss ich noch die Seminarzeiten nachmelden. Wie mache ich das? Nehme ich jetzt die "wirklichen" Zeiten von Mo und Do (also einmal 6 h und einmal 3,5 h) und für Di und Mi melde ich je einen "kompletten" Arbeitstag mit 8h (obwohl die Seminarzeiten ja keine 8,5h hergeben, sondern nur 7,5h)?
Ich frage, weil Kölner im Beitrag 46140 am 10.04. schrieb: "Für das Seminar gilt, dass der AG eine Freistellung zu gewährleisten hat. Über Stunden würde ich nie diskutieren als BR." Und am 12.04.:"Seit wann werden denn Seminare in Stunden umgerechnet? (Beitrag 46140)"
Community-Antworten (5)
25.05.2013 um 00:02 Uhr
Ich war zwar erst auf 5 Seminaren, aber ich käme nie auf die Idee an einem Seminartag noch zu arbeiten, auch wenn es ein "Katzensprung" zur Arbeit ist. Ein Seminartag entspricht üblicherweise einem Arbeitstag.
25.05.2013 um 10:30 Uhr
Hallo Heidelberg, wenn wir zum Seminar fahren geben wir auf der Dienstreiseabrechnung die genauen Zeiten inklusive Fahrzeiten als Arbeitszeiten an. Also Abfahrt zu Hause - Ankunft zu Hause. Abendveranstaltungen rechnen wir selbstverständlich raus. Wenn wir zu Seminaren mit Übernachtung fahren zählen jeweils volle Arbeitstage. Das heißt wenn wir täglich nach Hause fahren zählen bei uns mehr Stunden. LG Xantippe
25.05.2013 um 10:52 Uhr
@ Heidelberg
Du rechnest etwas zu knapp, da die Reisezeit zu einem BR-Seminar als Arbeitszeit zu werten ist, so die Reisezeit INNERHALB der Arbeitszeit des BRM liegt.
Für den Montag ist als AZ anzugeben: Arbeitsaufnahme Firma bis Ankunft Wohnung >> 10:30 Uhr bis z.B. 19:30 Uhr
Ausnahme: Sollte Euer Arbeitszeitrahmen nur eine Tätigkeit zwischen z.B. 7:00 - 18:00 Uhr vorsehen, geht die Zeit ab 18:00 Uhr zu Deinen Lasten. Grund: Die BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ist betriebsRATSbedingt!
Für den Dienstag + Mittwoch sind diese Zeiten zu dokumentieren: Komplette Abwesenheitsdauer inkl. Reisezeit, gerechnet ab Wohnort
Für den Donnerstag ist als AZ anzugeben: Abfahrt Wohnort bis Ende Arbeitszeit Firma
@ BloodyBeginner
Wenn´s Dein AG so akzeptiert ... freu Dich!
Beispiel: Arbeitszeit 8:00 - 16:30 Uhr Seminarbeginn: 14 Uhr Anreise Seminar: 1 Stunde (ab Firma)
Erscheinst Du nicht um 8 Uhr im Betrieb und rechnest für diesen Tag Deine volle Arbeitszeit ab, würden Dich diverse AG wg. Arbeitszeitbetrug belangen > zu Recht!
25.05.2013 um 22:54 Uhr
@ Hoppel: ich habe in der Möglichkeitsform geschrieben. Tatsächlich war es bisher so, dass alle Seminare ganztägig waren und ich für An- Abreise auch längerer Strecken zu fahren hatte. Seminarbeginn 14 Uhr wie in deinem Beispiel ist ja auch wirklich sehr spät. Aber was wäre wenn das Seminar an diesem Tag auch bis 20 Uhr dauern würde - eine Stunde Fahrzeit hin und zurück wäre man auch bei 8 Stunden
27.05.2013 um 08:56 Uhr
Vielen Dank für euren Einsatz! @BloodyBeginner: Vielen Dank für deine Meinungsäußerung @Xantippe: Danke für deine Antwort (Seminarzeiten plus Fahrzeit). Die Berechnung von ganztägigen Seminaren bereitet mir auch keine Probleme ;-) @Hoppel: Danke, dass du erkannt hast, dass ich mich verschrieben habe: Das 2. Wort im 3. Satz solte natürlich Montag und nicht Dienstag heißen. Gleitzeitrahmen ist bei uns von 08.00-20.00, das passt also. Am Donnerstag habe ich von 13-14.00 Uhr Pause gemacht. Die werde ich natürlich abziehen. Zwei Fragen habe ich noch: Gibt es Rechtsprechung zu dem Thema (also, dass die Fahrzeit von zuhause bis zum Seminarort Arbeitszeit ist, auch wenn diese Fahrzeit nicht länger ist als die gewöhnliche Fahrzeit zum Arbeitsort? Und warum wäre Seminarzeit außerhalb des Arbeitszeitrahmens wenn sie betriebsratsbedingt ist, mein Privatvergnügen?
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