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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachweis der Arbeitszeiten

U
Ulrik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage zum Nachweis der Arbeitszeiten. Bei uns werden die Arbeitszeiten in einem elektronischen System erfasst. Dieses muß der AN jeden Abend bei Feierabend manuell eintragen. Aufgrund der dort eingetragenen Stunden wird die Vergütung vorgenommen. Das System hat eine Torleranzgrenze für gewisse Werte, aber wenn die eingetragenen Werte zu sehr von dem abweichen, was das System über den Tag protokolliert hat, dann wird der Eintrag nicht automatisch bestätigt, sondern ein Teamleiter muß das manuell tun. Wenn Fehler vorhanden sind, lehnt der Teamleiter die Zeiten ab und der AN muß diese erneut eintragen. Nun kommt es vor, dass Zeiten zu Anfang des Monats abgelehnt werden, der AN aber nicht (warum auch immer) die Verbesserung vornimmt. Sprich, der Tag bleibt abgelehnt, und wird nicht an die Lohnbuchhaltung übermittelt. Am Ende des Monats (Ultimo) oder auch am Tag darauf kommt immer eine übelste Hektik auf wegen der Zeiten.

Ich meine mich zu erinnern, daß geschrieben steht, der AN hat dem AG die Zeiten in geeigneter Form und sachlich richtig zu übermitteln. Im Klartext, es handelt sich um eine Bringschuld des AN. Aber wo stand das??

Die Frage ist, ob der zuständige Teamleiter (er kam auf mich zu) haftbar gemacht werden kann, wenn Zeiten zum Ultimo nicht an die Lohnbuchhaltung aus dem o.g. Grund übermittelt werden.

Ich sehe die Bringschuld auch beim jeweiligen AN, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz. Wenn jemand die rechtsquelle zu dem Übermitteln der Arbeitszeiten hat, wäre ich echt dankbar.

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Community-Antworten (5)

D
derkleinemuck

02.07.2010 um 11:57 Uhr

das ist ja ganz was Neues, daß der AN die Pflicht hätte, dem AG seine Arbeitszeiten mitzuteilen, sonst kriegt er sie nicht bezahlt

ich dachte immer, der AG weist nach 106 GeWO /Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten an also weiß er sie doch schon,

Ablehnung der Tage durch Teamleiter, deshalb Nichtbezahlung ?

das ist ja ungeheuerlich, was bei euch abläuft

und der AN soll daran Schuld sein bzw. die Suppe auslöffeln ?

na, Mahlzeit

R
rkoch

02.07.2010 um 12:08 Uhr

Aber wo stand das??

In Eurer BV zu diesem Thema?

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht und kann es nicht geben, da es zu viele betriebliche Varianten gibt. Deswegen hat der BR ja starke MBR in diesem Bereich nach §87 BetrVG.

Gesetzlich gibt es zu diesem Thema vor allem zwei Fundstellen:

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

§ 612 Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Viel mehr wirst Du an gesetzlichen Regelungen nicht zu diesem Thema finden. Alles weitere sind betriebliche bzw. tarifliche Regelungen.

NB finde ich Eure Variante abwegig.... Die MA sind verpflichtet ihre Arbeitszeiten HÄNDISCH zu erfassen, während es anscheinend "über den Tag protokolliert" (anscheinend automatisch) wann (und vermutlich was) die AN getrieben haben.... Wenn es bereits ein derartiges System gibt wäre es doch ein leichtestes ein entsprechendes Erfassungsgerät in das System zu integrieren, welches die Kommen und Gehen-Zeiten erfasst. Das den Mitarbeitern bei der händischen Meldung dann anscheinend auch noch misstraut wird und das im Extremfall zu einer fehlenden Meldung führt und das dann erst am Monatsende bemerkt wird (wo sich der Fall kaum mehr nachvollziehen läßt) spricht nicht für die Funktionsfähigkeit dieses Systems. Ich sehe da massiven Handlungsbedarf.

U
Ulrik

02.07.2010 um 12:10 Uhr

@derkleinemuck Die Arbeitszeiten sind im AV gem Nachweisgesetz geregelt. Aber wenn ich danach gehe, bekommt keiner seine Mehrstunden bezahlt, weil die nicht im Vertrag stehen, und bei keiner Firma müßte mit Stechkarten die AZ nachgewiesen werden.

@rkoch Das System hat Macken, ja. Deswegen wird es auch gerade von uns geändert. Es gibt ein Protokoll, das aber nur "Anwesend/Abesend am Arbeitsplatz" erfassen kann. Wenn Du im Gespräch mit einem Vorgesetzten bist, oder ne Schulung hast, oder dergleichen, dann mußt Du am Arbeitsplatz "abwesend" einstellen, damit der Dialer (Call Center) nicht versucht, Dich anzuwählen. Dem Teamleiter fällt das falsche Eintragen der Zeiten direkt am nächsten Tag auf, er lehnt ab und spielt die Eingabe an den AN zurück. Dieser erhält eine Meldung "AZ abgelehnt". Es ist also nicht so daß es nicht auffällt, der Mitarbeiter lässt es nur schleifen bis zum bitteren Ende. Und der Teamleiter möchte sich natürlich schützen, deswegen hat er nachgefragt.

R
rkoch

02.07.2010 um 12:47 Uhr

@Ulrik

Callcenter erklärt einiges....

Also ist es wohl so, das es im wesentlichen um (vermutlich irrtümliche) Falscheingaben der MA geht... Das ließe sich wieder durch ein entsprechendes automatisches Erfassen erledigen. Wie wäre es mit der Variante, das es in Eurem System neben dem Knopf "Arbeitsplatz verlassen" einfach einen Knopf "Arbeitsende" geben würde? Wäre vermutlich die einfachste Lösung.

Deswegen wird es auch gerade von uns geändert.

Entsprechend gehe ich davon aus, das es bislang eine alte Regelung gab (BV, Dienstanweisung, etc.). Dort wirst Du wohl die von Dir vermissten Regelungen finden. Schlimmstenfalls war das ganze bislang Mundpropaganda...

U
Ulrik

02.07.2010 um 12:58 Uhr

@rkoch Leider gab es bisher keinen BR bei uns. Ist erst seit nem Monat jetzt installiert. Ich war vorher in ner Bank BR, daher meine Einschätzung. Ich habe auch noch das BGB im Kopf, Thema Sorgfaltspflicht (277) und der 254 Mitverschulden durch Unterlassen (abs.2)Den von Dir angesprochenen Button "Arbeitsplatz verlassen" gibt es ja schon. Die berechtigte Frage ist aber, was hat der MA in der Zeit gemacht. Hatte er ne Schulung, war er in Pause, oder hat er (wie es leider öfter vorkommt) einfach mal ne Auszeit genommen und verbucht das abends als "Coachinggespräch". Ausserdem, mal ganz abgesehen davon, gibts ne Arbeitsanweisung, daß die Zeiterfassung täglich und sachlich richtig durchzuführen ist.

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