Hallo,
eine Frage zum Nachweis der Arbeitszeiten.
Bei uns werden die Arbeitszeiten in einem elektronischen System erfasst. Dieses muß der AN jeden Abend bei Feierabend manuell eintragen. Aufgrund der dort eingetragenen Stunden wird die Vergütung vorgenommen. Das System hat eine Torleranzgrenze für gewisse Werte, aber wenn die eingetragenen Werte zu sehr von dem abweichen, was das System über den Tag protokolliert hat, dann wird der Eintrag nicht automatisch bestätigt, sondern ein Teamleiter muß das manuell tun. Wenn Fehler vorhanden sind, lehnt der Teamleiter die Zeiten ab und der AN muß diese erneut eintragen.
Nun kommt es vor, dass Zeiten zu Anfang des Monats abgelehnt werden, der AN aber nicht (warum auch immer) die Verbesserung vornimmt. Sprich, der Tag bleibt abgelehnt, und wird nicht an die Lohnbuchhaltung übermittelt.
Am Ende des Monats (Ultimo) oder auch am Tag darauf kommt immer eine übelste Hektik auf wegen der Zeiten.

Ich meine mich zu erinnern, daß geschrieben steht, der AN hat dem AG die Zeiten in geeigneter Form und sachlich richtig zu übermitteln. Im Klartext, es handelt sich um eine Bringschuld des AN. Aber wo stand das??

Die Frage ist, ob der zuständige Teamleiter (er kam auf mich zu) haftbar gemacht werden kann, wenn Zeiten zum Ultimo nicht an die Lohnbuchhaltung aus dem o.g. Grund übermittelt werden.

Ich sehe die Bringschuld auch beim jeweiligen AN, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht am Arbeitsplatz. Wenn jemand die rechtsquelle zu dem Übermitteln der Arbeitszeiten hat, wäre ich echt dankbar.