Hallo,
in unserm Betrieb ist die Rahmenarbeitszeit von 5.00-23.30 per BV geregelt. Im Betrieb finden aber regelmäßig jetzt (z.Zt. 4x/Jahr) Veranstaltungen statt, die tlw. bis 1.30 Uhr gehen.
Was schlagt ihr vor, dies im Sinne der AN zu reglen? Einfach akzeptieren oder viell. die Zeit ab 23.30 wie Feiertage zu behandeln (100%)