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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bereitschaft - wann?

K
Kranmeister
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand sagen wann eine Bereitschaft vorliegt! Wir haben am Wochenende oft nur die Info das wir Arbeiten müßen aber nicht wann oder wie lange. Das erfahren wir oft erst einige Stunden vorher. Unser Chef ist der Meinung das wir ja wüsten das wir Arbeiten an jenem Wochenende.

Wir haben schon eine geregelte Wochendeinteilung bezüglich der Tage wo wir arbeiten. Ich möchte nur wissen wie früh ich erfahren muß wann Arbeitsbeginn ist damit es keine Bereitschaft ist.

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Community-Antworten (3)

A
Angie

08.09.2010 um 15:07 Uhr

Hallo Kranmeister, da Überstunden (und solche sind das doch) genehmigungspflichtig sind muss also der BR vor Beginn Zustimmen und dies benötigt sicher 1-2 Tage. In einer BV kann dies alles geregelt werden. Also auch, dass wenn nicht am Donnerstag der Mitarbeiter seine Einteilung für das Wochenende bekommt (nach vorheriger Zustimmung des BR) und er trotzdem am Wochenende kurzfristig zur Arbeit gerufen wird ist für diesen Tag eine Bereitschaftszulage fällig.

LG Angie (PS gehe für Deine Antwort unten auf "neue Antwort ")

P
Petrus

08.09.2010 um 15:19 Uhr

http://lmgtfy.com/?q=Rufbereitschaft

Vielleicht ist die dort ermittelte Arbeitgeber-Seite ("arbeitsratgeber") auch was für euren Chef...

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