Erstellt am 08.09.2010 um 13:07 Uhr von Angie
Hallo Kranmeister,
da Überstunden (und solche sind das doch) genehmigungspflichtig sind muss also der BR vor Beginn Zustimmen und dies benötigt sicher 1-2 Tage.
In einer BV kann dies alles geregelt werden. Also auch, dass wenn nicht am Donnerstag der Mitarbeiter seine Einteilung für das Wochenende bekommt (nach vorheriger Zustimmung des BR) und er trotzdem am Wochenende kurzfristig zur Arbeit gerufen wird ist für diesen Tag eine Bereitschaftszulage fällig.
LG
Angie
(PS gehe für Deine Antwort unten auf "neue Antwort ")
Erstellt am 08.09.2010 um 13:11 Uhr von pfeilenbogen
http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden
Erstellt am 08.09.2010 um 13:19 Uhr von Petrus
http://lmgtfy.com/?q=Rufbereitschaft
Vielleicht ist die dort ermittelte Arbeitgeber-Seite ("arbeitsratgeber") auch was für euren Chef...