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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dringend : Bereitschaft am Wochenende in der Arbeitsstätte, Arbeitszeit ?

A
Aquilae
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ein Freund arbeitet in einer therapeutischen Einrichtung ( keine Tarifbindung ) und hat am Wochenende ab und zu Bereitschaft, die aber in der Einrichtung verbracht werden muß.

Am Samtag und Sonntag beträgt die Bereitschaft jeweils 10 Stunden wovon 7 Stunden als Arbeitszeit angerechnet und mit Zuschlägen bezahlt werden und 7 Stunden als Zeitausgleich gewährt werden. Nun zu meiner Frage, müßten nicht für 10 Stunden Bereitschaft in der Einrichtung, auch 10 Stunden bezahlt werden, mit 10 Stunden Zeitausgleich ?

Für eine schnelle bearbeitung, wäre ich sehr dankbar.

Gruß Euer TomTom

5.35701

Community-Antworten (1)

K
Kölner

04.11.2009 um 15:21 Uhr

@Aquilae Ein altes Lied ein altes Thema. Die AZ wird bestimmt auch 1:1 angerechnet - nur eben nicht hinsichtlich des Entgeltwertes! Was ich aber nicht wusste, dass selbst in tariflosen Betrieben so eine Regelung möglich ist...

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