ein Freund arbeitet in einer therapeutischen Einrichtung ( keine Tarifbindung ) und hat am Wochenende ab und zu Bereitschaft, die aber in der Einrichtung verbracht werden muß.
Am Samtag und Sonntag beträgt die Bereitschaft jeweils 10 Stunden wovon 7 Stunden als Arbeitszeit angerechnet und mit Zuschlägen bezahlt werden und 7 Stunden als Zeitausgleich gewährt werden.
Nun zu meiner Frage, müßten nicht für 10 Stunden Bereitschaft in der Einrichtung, auch 10 Stunden bezahlt werden, mit 10 Stunden Zeitausgleich ?
Für eine schnelle bearbeitung, wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Euer TomTom
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