Was heißt: Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten
Hallo,
was bedeutet in der Stellenausschreibung für einen Straßenwärter: Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten?
Muss der AG Bereitschaft anordnen oder kann er einfach so bei Bedarf bestimmen, dass der AN Dienst leisten muss?
Danke für eure Antworten!
Community-Antworten (5)
26.09.2013 um 10:01 Uhr
Hallo kleine, ich würde es mal so betrachten wollen: Wenn es die Situation mal erfordern sollte, dass du außerhalb der "üblichen Tageszeit" ran musst (z.B. wegen eines vorangegangenen Straßenfestes, oder wegen Eisglätte), dann wirst du, falls du dich dem verschließen möchtest, einen schweren Stand haben. Denn dass du "im Bedarfsfalle" (d.h. nicht im Regelfalle) wirklich damit rechnen musst, darauf hat dich ja diese Formulierung im Stellenprofil hingewiesen.
26.09.2013 um 10:29 Uhr
@ Hartmut
Du wilst uns also tatsächlich verklickern, dass der AG diesen AN im Bedarfsfall jederzeit außerhalb seiner Arbeitszeit anrufen und zum Dienst verpflichten kann ... das ist vollkommener Unsinn!
@ kleine
Einem AN muss natürlich bekannt sein, zu welchen Zeiten er in Arbeitsbereitschaft sein muss. Du kannst die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten allerdings nicht verweigern.
26.09.2013 um 11:31 Uhr
In einer Stellenausschreibung heißt das nicht mehr oder weniger, als das ein Mitarbeiter gesucht wird, der auch Bereitschaftsdienste macht.
Dann kommt es zum Arbeitsvertrag und was da dann steht und gemeinsam unterschrieben wird gilt dann.
Zu beachten wäre außerdem, dass die Mitbestimmung des BR bei Arbeitszeit/Dienstplan/Mehrarbeit/Bereitschaft gilt und der BR natürlich eine BV zu dem Thema aushandeln kann - und sollte.
26.09.2013 um 11:34 Uhr
mich würde da schon der genaue Text interessieren .....
wer sich bereit erklärt, auch außerhalb der "üblichen Tageszeiten" im Bedarfsfall zu arbeiten, vereinbart ja dadurch nicht automatisch eine evtl. Rufbereitschaft,
und Rufbereitschaft muß nur machen, für wen es dafür eine vertragliche Vereinbarung gibt
aber da es sich um eine Stellenausschreibung handelt, noch dazu für einen Straßenwärter, würde es mich sehr wundern, wenn nichts einschlägiges dann im Arbeitsvertrag zu finden wäre
26.09.2013 um 19:03 Uhr
"Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten"
Das Wort "Bereitschaft" in diesem Satz steckt zwar auch in dem Wort "Rufbereitschaft", hat damit aber erst einmal nichts direkt zu tun.
"Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten" heißt erst einmal nichts anderes, als dass sich der Bewerber damit einverstanden ist (seine "Bereitschaft" erklärt), dass die Arbeit wenn notwendig ("im Bedarfsfall") auch zu ungewöhnlichen Zeiten ("außerhalb der üblichen Tageszeit") auszuführen sind.
Auf gut Deutsch: "Wir können niemand gebrauchen der darauf besteht, nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten zu können."
Übrigens ist der Text einer Stellenausschreibung völlig unverbindlich. Bindend ist die Regelung im Arbeitsvertrag!
Verwandte Themen
Was heißt: Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten
Älterhallo, was bedeutet bei der Stellenausschreibung für einen Straßenwärter: Bereitschaft, den Dienst im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Tageszeit zu verrichten? Für mich bedeutet das, dass d
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Arbeitszeit/Rufbereitschaft
ÄlterWochenarbeitszeit/Rufbereitschaft In meinem Vertrag steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 stunden und die Teilnahme an einer Rufbereitschaft. Wir barbeiten von Mo-Do von 7.00Uhr bis 15:30 und
Dringend : Bereitschaft am Wochenende in der Arbeitsstätte, Arbeitszeit ?
ÄlterGuten Morgen, ein Freund arbeitet in einer therapeutischen Einrichtung ( keine Tarifbindung ) und hat am Wochenende ab und zu Bereitschaft, die aber in der Einrichtung verbracht werden muß. Am S
Bereitschaft
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage: Wir müssen am Wochenende eine Brücke abreißen, es wurde unsere Zustimmung eingeholt. Jetzt wurde uns gesagt das sich die Sonntags Schicht zwar auf So