Veränderung der Arbeitsorganisation
Wir sind Beschäftigte (Lehrer, Ausbilder, Sozialpädagogen) eines privaten Bildungsträgers. Lehrer arbeiteten bisher in einem Unterrichtsrhytmus von 45 min. Dieser wurde jetzt auf 60 min erhöht, bei gleicher zu leistender Anzahl von U. Std. D.h. zum Beispiel bisher 31 Ustd. a'45 min auf jetzt 31 Ustd a'60 min. Dadurch verkürzt sich bei gleichbleibender Arbeitszeit die Vorbereitungzeit, während sich die Ustd. zeit verlängert (um jeweils1/3 mehr Unterricht, 1/3 weniger Vorbereitungszeit) Alle organisatorichen Arbeiten Förderplan, elektronisches Klassenbuch, individuelle Förderungen der Teilnehmer ... fallen im gleichen Maße an. Der Bertiebsrat wurde dazu nicht angehört und hat bereits im nachhinein erklärt, dass er damit nicht einverstanden ist. Die Geschäftsleitung hat ihren Beschluss dennoch eingeführt. Können wir als BR dagegen vorgehen? Wenn ja, auf welchem Paragraphen können wir uns berufen?
Community-Antworten (1)
06.09.2010 um 21:14 Uhr
Hallo Hornet,
schau mal in §87 BetrVG Abs. 1 S.2 nach. Meines Erachtens ändern sich die Arbeitzeiten hinsichtlich der Lage der Pausen und der BR ist hier mitbestimmungpflichtig.
Nehmt euch einen Anwalt im Rahmen eines Beschlussverfahrens zur Durchsetzung eurer Mitbestimmungsrechte.
Gruß busfahrer
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