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Änderung der Aufbauorganisation - Beteiligungsrechte des BR?

A
anoli55
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen plant eine komplette Veränderung der Arbeitsorganisation. Es besteht zurzeit aus Bereichen, Geschäftsfeldern und Serviceabteilungen. Bei dieser Änderungen wäre alle betroffen. Geschäftsfelder sollen wegfallen, ein Servicebereich fallweise zu den anderen gestopft werden, alles soll projektorientiert neu zusammengewürfelt werden. Damit verbundene Kompetenzen und Führungspositionen würden neu vergeben werden. Kann jemand aus dem Ärmel schütteln, mit welchen Paragrafen wir da wedeln können? Auf Antworten freut sich Anoli!

5.49302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.02.2007 um 10:54 Uhr

@anoli55 Interne Neuorganisation kann § 99 BetrVG notwendig machen.

W
w-j-l

22.02.2007 um 10:56 Uhr

und/oder §§92, 111, 112

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