Krankmeldung ab wann?
Ab wann braucht ein Angestellter eine Krankmeldung? Ein Kollege meldete sich bei mir, ob er für den vergangenen Donnerstag und Freitag eine Krankmeldeung braucht. Er ging nicht zum Arzt, weil er noch Arzneimitel zuHause hatte. Nun hat er ein schlechtes Gewissen und hat Angst vor Abmahnung etc. Gibt es allgemeine Regelungen. Ich kann im Moment nicht in unsere BV`s schauen. Was kann ich ihm empfehlen, auser das er das nächste Mal gleich zum Arzt geht.
Community-Antworten (4)
04.09.2010 um 15:18 Uhr
IchundDu, und woher soll hier jemand wissen, was in euer BV dazu geregelt ist??
04.09.2010 um 15:19 Uhr
Das schlechte Gewissen hat er zu Recht.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, müssen Sie außerdem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag vorlegen.
Also, Do, Fr, Sa = 3 Arbeitstage, auch wenn Sa arbeitsfrei, aber Do, Fr Sa und SO = 4 Kalendertage.
Wenn es der AG hier also genau nimmt könnte es eine Abmahnung geben. Denn der Arzt darf nun nicht eine rückwürkende AU-Bescheinigung ausstellen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html#tocitem6
05.09.2010 um 05:44 Uhr
Wo steht da, das er Samstag krank war?
06.09.2010 um 10:31 Uhr
Zusätzlich aber auch in den Arbeitsvertrag schauen, denn der AG kann die AU-Bescheinigung auch früher verlangen!!! Also auch bereits am ersten Tag!!
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