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Krankmeldung ab wann?

I
IchundDu
Nov 2016 bearbeitet

Ab wann braucht ein Angestellter eine Krankmeldung? Ein Kollege meldete sich bei mir, ob er für den vergangenen Donnerstag und Freitag eine Krankmeldeung braucht. Er ging nicht zum Arzt, weil er noch Arzneimitel zuHause hatte. Nun hat er ein schlechtes Gewissen und hat Angst vor Abmahnung etc. Gibt es allgemeine Regelungen. Ich kann im Moment nicht in unsere BV`s schauen. Was kann ich ihm empfehlen, auser das er das nächste Mal gleich zum Arzt geht.

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Community-Antworten (4)

R
ridgeback

04.09.2010 um 15:18 Uhr

IchundDu, und woher soll hier jemand wissen, was in euer BV dazu geregelt ist??

P
pfeilenbogen

04.09.2010 um 15:19 Uhr

Das schlechte Gewissen hat er zu Recht.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, müssen Sie außerdem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag vorlegen.

Also, Do, Fr, Sa = 3 Arbeitstage, auch wenn Sa arbeitsfrei, aber Do, Fr Sa und SO = 4 Kalendertage.

Wenn es der AG hier also genau nimmt könnte es eine Abmahnung geben. Denn der Arzt darf nun nicht eine rückwürkende AU-Bescheinigung ausstellen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Krankheit.html#tocitem6

Q
qwert

05.09.2010 um 05:44 Uhr

Wo steht da, das er Samstag krank war?

U
Ulrik

06.09.2010 um 10:31 Uhr

Zusätzlich aber auch in den Arbeitsvertrag schauen, denn der AG kann die AU-Bescheinigung auch früher verlangen!!! Also auch bereits am ersten Tag!!

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