Erstellt am 02.09.2010 um 16:35 Uhr von Ulrik
Zunächst mal ist die Frage, was genau im Arbeitsvertrag steht. Wenn da Überstunden ohne Volumenanzahl steht, ist diese Klausel nichtig. Es muß ein Rahmen angegeben werden. Und selbst dann sind Überstunden immer mitbestimmungspflichtig durch den BR. Wenn der BR den Überstunden zustimmt, dann muß der AN die Stunden auch bringen, denn dann zählen sie wie normale geplante Arbeitszeit.
Erstellt am 02.09.2010 um 16:37 Uhr von DonJohnson
*Zunächst mal ist die Frage, was genau im Arbeitsvertrag steht. Wenn da Überstunden ohne Volumenanzahl steht, ist diese Klausel nichtig.*
Ich weiß ja was du meinst, aber die Frage auf deine Anwort war nicht gestellt...
Und ich wette mir fällt mindestens ein Fall ein, wo der AG eben keine Überstunden bestimmen darf (abgesehen davon, wenn der BR die Zustimmung verweigert) ;-)))
Erstellt am 02.09.2010 um 16:44 Uhr von neskia
Hallo DJ
kannst du deine Aussage *Wenn da Überstunden ohne Volumenanzahl steht, ist diese Klausel nichtig.* belegen? Interessehalber
Gruß
Neskia
Erstellt am 02.09.2010 um 16:53 Uhr von Ulrik
Sehe ich anders. Die Frage steht doch da >..wenn im Arbeitsvertrag steht... muß der MA dann die Stunden leisten?<
Wenn die Klausel nichtig ist, dann nein. Wenn der BR dagegen ist, dann nein.
Wenn der BR zustimmt, dann ja.
Aber ich bin ja auch lernfähig :-)
Erzähl?!
Erstellt am 02.09.2010 um 16:54 Uhr von DonJohnson
Na logisch. Ulrik bezieht sich vermutlich auf die unentgeltlich zu leistenen Überstunden. Das hat mit diesem Fall hier aber ncihts zu tun ;-)
In vielen Angestelltenverträgen steht, dass eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt entgolten sind. Die Fragestellung hier, war aber wie gesagt eine andere ;-)))
Erstellt am 02.09.2010 um 16:54 Uhr von Zorro
Es ist keine Anzahl oder Prozente etc an Überstunden im Vertrag nur wie oben erwähnt.
Das Problem ist manche MA möchten Überstunden machen , anderen wird die Arbeit aufgetürmt mit Termin und die möchten jedenfalls nicht soviele Überst. (60-90Übst/mntl.)können aber sonst die Termine nicht halten. Dann gibt es verschiedene vertäge mal 40h mal 37h Verträge und solche in denen Übst. pauschal abgegolten werden. Nun kommen die Anträge zu uns BR und (wir sind ein junges BR) müssen überlegen wie wir mit der Angelegenheit umgehen sollen. Dazu muß ich sagen die Geschäftsleitung meint ohne die Überstunden wären wir nicht konkurrenzfähig was zufolge hat das evtl das Unternehmen schliessen könnte da Aufträge ausbleiben würden.
Erstellt am 02.09.2010 um 16:57 Uhr von DonJohnson
Zorro, der rest war aber richtig von ulrik. wenn der BR bei den Überstunden nciht zu stimmt, dürfen sie auch nciht gemacht werden - auch nciht freiwillig. Der AG darf dann diese Überstunden nciht ableisten lassen - so einfach ist das manchmal ;-)
Erstellt am 02.09.2010 um 18:31 Uhr von Immie
@Zorro
Wenn im AV steht "der MA verpflichtet sich Überstunden zu leisten"
heisst das erst mal nur:
Wenn Überstunden anstehen, muss er sie machen.
Aber, da gibt es ja noch einen BR!
Wenn also der Chef meint es werden Überstunden nötig,
kann er diese beantragen.
Ihr schaut dann ob ihr dies genauso seht.
Entweder ihr genehmigt sie oder ihr lasst es.
Ein schlechter Grund Überstunden abzulehnen wäre: Der AN möchte keine machen.
Wenn er aber schon viele gemacht hat...und sein Konto überläuft...
Habt ihr denn eine Ahnung wieviele Überstunden gemacht werden und wieviele auf den Konten gehortet werden?
Und neue Stellen zu schaffen kann viel günstiger sein als Überstunden zu bezahlen.
Erstellt am 02.09.2010 um 18:35 Uhr von Immie
@neskia
Ulrik macht eine Aussage zu einem Sachverhalt der erst später dazu kam.
"solche in denen Übst. pauschal abgegolten werden."
Und da gibt es jede Menge Urteile.